Im Sitzungssaal 1 im Villinger Amtsgericht wird der Fall am 4. Februar verhandelt. Foto: Denise Kley

Das Amtsgericht Villingen hat einen 72-jährigen Mann aus Donaueschingen verurteilt. Er verging sich jahrelang an seinen Enkelkindern. Die Ehefrau erwischte ihn auf frischer Tat.

Das Zuhause der Großeltern ist für viele Kinder ein sicherer Hafen: Ein Ort, an dem man der elterlichen Aufsicht entkommt. Wo man abends mal länger aufbleiben darf und man fürsorglich von Oma und Opa verwöhnt wird. Doch für zwei junge Mädchen ist der Besuch beim Großvater aus dem Raum Donaueschingen zum Horror geworden: Von 2021 bis 2024 hat sich ein heute 72-Jähriger an seinen damals acht- und zehnjährigen Enkelkindern vergangen, als diese bei den Großeltern übernachtet haben.

 

Der Fall wird im Villinger Amtsgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft klagt an: Sieben Mal soll es zu Missbrauch gekommen sein, einmal zusätzlich zur Körperverletzung. Der Mann soll die Kinder mit einem perfiden Belohnungssystem zu den Taten gedrängt haben: Wenn sie sein Geschlechtsteil berührten oder sich vor ihm auszogen, gab es Süßigkeiten.

Es fällt schwer, die aufgezeichnete Video-Vernehmung der älteren Enkelin, die beim Prozess gezeigt wird, anzuschauen. Mit einem großen, blauen Kuscheltier sitzt das Mädchen auf dem Sofa und schildert in kindlichen Worten, was der eigene Großvater ihm angetan hat. Doch beinahe wären diese Taten unentdeckt geblieben. Rein zufällig hat seine 72-jährige Ehefrau davon mitbekommen. „Die Kinder kamen regelmäßig zu uns und haben bei uns übernachtet“, so die Noch-Ehefrau bei der Zeugenvernehmung am Amtsgericht. An einem Abend im Herbst 2024 hat sie ihr Enkelkind ins Bett geschickt.

Richter Christian Bäumler leitet die Verhandlung am Villinger Amtsgericht. Foto: Angelika Wohlfrom

Sie selbst schlief seit Jahren im Gästezimmer auf der Schlafcouch – ihre Enkelkinder nächtigten mit ihrem Mann im größeren Ehebett. „Mich hat es verwundert, dass er dann auch kurz darauf ins Bett ging, da er normalerweise länger wach bleibt.“ Sie hat dann kurz darauf nach dem Rechten geschaut und wollte ihrer Enkelin noch Gute Nacht sagen. „Dann habe ich gesehen, dass die beiden unter einer Decke schliefen und Bewegungen zu sehen waren.“ Sie hat ihre Enkeltochter sofort zu sich ins Bett geholt, die Eltern informiert und ihren Mann zur Rede gestellt. „Ich bin davon ausgegangen, dass das eine einmalige Situation war“, sagt sie. Doch ihr Ehemann gesteht daraufhin mehrere Taten: Auch an der älteren Enkelin hatte er sich regelmäßig vergangen.

Sie trennt sich und zieht aus

Am nächsten Tag trennt sie sich und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Der Missbrauch wird zur Anzeige gebracht. Doch für sie geht der Horror dann erst richtig los: „Er hat wohl nie damit gerechnet, dass ich ihn verlassen werde, da ich immer finanziell von ihm abhängig war.“ Die Seniorin bekommt nur eine niedrige Rente, mit welcher sie nicht mal die Miete für ihre neue Wohnung begleichen kann. „Er hat mich finanziell unter Druck gesetzt und mich davor gewarnt, bei der Polizei auszusagen.“ Doch sie ist den mutigen Schritt gegangen – was ihr auch die Staatsanwältin hoch anrechnet: „Ich habe Hochachtung, dass sie heute hier sind, um die Sache aufzuklären.“

Erhebliche Folgen für Opfer

Die damalige Klassenlehrerin der Mädchen schildert, was die Taten für Auswirkungen auf die Opfer hatten und immer noch haben. Die Ältere sei unkonzentriert und zerstreut in der Schule gewesen, habe sich immer wieder über Kopf- und Bauchschmerzen beklagt. Im Sexualkundeunterricht habe das Mädchen besonders empfindlich auf manche Begriffe reagiert. Sie ringt bei ihrer Aussage mit den Tränen. „Ich hatte ja keine Ahnung, was da vor sich ging.“ Die beiden Mädchen sind heute noch in psychologischer Behandlung.

Eltern müssen nicht aussagen

Der Vorsitzende Richter, Christian Bäumler, entschließt nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft, dass die Eltern trotz gerichtlicher Zeugenvorladung nicht aussagen müssen. Die Eltern betreten kurz den Sitzungssaal, um die Vorladung von Bäumler unterzeichnen zu lassen. Dabei richtet der Angeklagte das Wort direkt an seinen Sohn: „Es tut mir unendlich leid, wieviel Leid ich der Familie gebracht habe.“ Der Sohn würdigt ihn keines Blickes. Der Angeklagte bietet seinem Sohn einen Täter-Opfer-Ausgleich von 3000 Euro an. Der Sohn geht nicht darauf ein, ignoriert ihn.

Das sagt der Verteidiger

„Der Angeklagte hat keinen Kontakt mehr zu seiner Familie, seine Freunde haben sich von ihm abgewandt. Er ist ein gebrochener Mann“, schildert sein Rechtsanwalt die Lage. „Er war geständig, hat sich entschuldigt, er möchte sich therapieren lassen“, fährt er fort. Deshalb plädiert er für eine Haftstrafe auf Bewährung.

So sieht es die Staatsanwältin

Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentiert: Das perfide und planvolle Handeln der Taten und da er nach der Tat auf seine Frau Druck ausgeübt habe, sei ein absolut verwerfliches Verhalten. „Ganz zu schweigen davon, dass die Kinder ein Leben lang damit leben müssen.“ Drei Jahre Haft ohne Bewährung – so die Forderung der Staatsanwältin.

Haft ohne Bewährung

Nach rund dreistündiger Verhandlung verkünden die Schöffen und Bäumler das Urteil. „Das ist eine der schwierigsten Entscheidungen, die das Gericht die letzten Jahre treffen musste“, sagt Bäumler. „Unsere Zivilisation baut auf dem Schutz von Kindern auf.“ Der Richter verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und einem Monat ohne Bewährung.

Das Urteil des Villinger Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann der Angeklagte in Revision gehen.

Hohe Dunkelziffer

Missbrauch
In Deutschland wurden 16 354 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch im Jahr 2024 angezeigt. Das Dunkelfeld ist aber um ein Vielfaches größer. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass bis zu einer Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren mussten oder erfahren. Das sind rund ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse. Viele dieser Fälle gehen nicht in die Kriminalstatistik ein, weil sie nie zur Anzeige gebracht werden, und bilden sich auch ansonsten nicht im polizeilichen Hellfeld ab.