Ja oder Nein: Haben die Dotternhausener bald wieder die Wahl bei einem Bürgerentscheid?  Foto: Hauser Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Jetzt ist wieder der Gemeinderat am Zug

Dotternhausen. Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und erneut ein Bürgerbegehren: Wer kennt sich da noch aus in Dotternhausen? Normalerweise werden diese Instrumente, mit denen Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde direkt entscheiden können, eher selten praktiziert. Nicht so in Dotternhausen. Aber sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in gleicher Sache so kurz hintereinander überhaupt möglich?

Das Kommunalamt im Landratsamt teilt dazu mit: "Ist ein wirksamer Bürgerentscheid zustande gekommen, kann dieser gemäß der Gemeindeordnung innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden." Grundsätzlich dürfe ein Bürgerbegehren nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden sei. Damit soll eine Wiederholung von Bürgerbegehren gleichen Inhalts vermieden werden, aber: "Bürgerentscheide, die auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses stattgefunden haben, sind dabei nicht relevant." Da der Bürgerentscheid aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt worden sei, sei ein erneutes Bürgerbegehren dem Grunde nach möglich. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens habe der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden.

Was ist bisher geschehen? Zunächst sammelte die Initiative "Bürger für einen verträglichen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg" im Herbst im Rahmen eines Bürgerbegehrens mehr als 400 Unterschriften gegen den Beschluss des Gemeinderats, das Plettenberg-Abbaugebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet Großer Heuberg herauszunehmen. Der Gemeinderat stufte das Begehren als rechtmäßig ein und half diesem ab, indem er die Stellungnahme der Initiative zum Gebiet übernahm. Ein Bürgerentscheid kam daher nicht zustande.

Die Bürger wurden dann aber am Sonntag, 19. Februar, an die Urne gerufen. Der Gemeinderat hatte selbst einen Bürgerentscheid über die von ihm beschlossenen Maximalgrenzen zur Süderweiterung des Steinbruchs anberaumt. 616 Bürger (57,2 Prozent der Wähler) sprachen sich dabei gegen diese Grenzen aus, die somit vom Tisch und vom Gemeinderat neu festzulegen sind. Dies ist bisher allerdings noch nicht geschehen.

Daher hat die Bürgeraktion jetzt erneut Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, mit dem die von ihr geforderten Abbaugrenzen legitimiert werden sollen.

Nun ist erneut der Gemeinderat am Zug und muss darüber befinden, ob das Bürgerbegehren rechtens ist. Wenn ja, muss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden oder das Gremium muss die im Begehren geforderten Grenzen übernehmen.