Das Abbaugebiet auf dem Plettenberg: Über den neuen Abbau- und Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Dotternhausen und der Firma Holcim darf der Germeinderaut laut Verwaltungsgericht vorerst nicht beschließen. Foto: Archiv

Verwaltungsgericht stoppt Beratung im Dotternhausener Gemeinderat. Vertrag darf vorerst nicht beschlossen werden.

Dotternhausen/Sigmaringen - Stopp: Das Verwaltunsggericht Sigmaringen hat es der Dotternhausener Bürgermeisterin Monique Adrian für die am Mittwoch anberaumte Gemeinderatssitzung untersagt, über den neuen Vertrag mit der Firma Holcim über den Kalksteinabbau auf dem Plettenberg in Dotternhausen beraten und beschließen zu lassen. Damit verbucht Siegfried Rall einen vorläufigen Erfolg mit seinem entsprechenden Eilantrag, den er am Montag eingereicht hatte. Endgültig entschieden, ob und wann der Dotternhausener Gemeinderat über den neuen Vertrag entscheiden kann, ist aber noch nicht.

Vielmehr hat das Verwaltungsgericht einen sogenannten Hängebeschluss getroffen: Eine Sachentscheidung sei aufgrund der Komplexität der Materie binnen kurzer Zeit nicht möglich, vor der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend aber auch nicht zwingend erforderlich; zumindest habe die Gemeinde in ihrer Erwiderung keine Gründe dafür geltend gemacht. Für das Gericht sei nicht erkennbar, heißt es in dem Beschluss, dass der Gemeinde Dotternhausen "bei einer Befassung und Beschlussfassung erst bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen () ein erheblicher Nachteil entstünde".

Dieser Rechtsstreit ist Teil eines umfangreichen Verfahrens; in der Hauptsache geht es um das Bürgerbegehren vom April 2017, dessen Zulässigkeit der Dotternhausener Gemeinderat verneint hatte. Diesbezüglich ist eine Klage am Verwaltungsgericht anhängig. Nach Auffassung von Bürgermeisterin Adrian hat dieses vom Gemeinderat für unzulässig erklärte Begehren keine Sperrwirkung für den Beschluss über den neuen Vertrag mit Holcim. Das Verwaltungsgericht hat dagegen argumentiert, dass durch die Beschlussfassung über den neuen Vertrag möglicherweise "Verpflichtungen geschaffen werden, die nur schwer rückgängig zu machen sind" – und die den Zielen des eingereichten Bürgerbegehrens, über dessen Zulässigkeit noch nicht entschieden ist, widersprechen könnten.

Unklar ist, wann eine Entscheidung über die Klage bezüglich des Bürgerbegehrens sowie über die Zulässigkeit der Beschlussfassung über den neuen Vertrag zwischen der Gemeinde Dotternhausen und Holcim zu erwarten ist. Das könne mehrere Wochen dauern, sagte Vorsitzender Richter Otto-Paul Bitzer am Mittwoch unserer Zeitung.