Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss. "Beeinträchtigungen sind zumutbar."
Dotternhausen/Tübingen - Der Umbau der für den Kalksteinabbau auf dem Plettenberg notwendigen Seilschwebebahn hin zum Holcim-Zementwerk in Dotternhausen kann nach Meinung des Tübinger Regierungspräsidiums (RP) kommen. Die Behörde hat nun den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Ergebnis der Prüfung, die seit Frühjahr angedauert hatte, ist laut Mitteilung des RP, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen Grundstückseigentümer insgesamt und auch im Einzelfall zumutbar seien. Einige Dotternhausener sowie die Bürgerinitiatve NUZ hatten sich immer wieder gegen den Bau ausgesprochen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau der Seilbahn und für die damit angestrebten Ziele geschaffen. Angestrebt werden insbesondere das Erhöhen der Sicherheitsstandards für die Seilbahn, das Erreichen von Lärmminderungen entlang der Seilbahnstrecke und das Minimieren des Kraftfahrzeugverkehrs auf den Plettenberg hinauf.
Wie berichtet, will Holcim die rund 2,3 Kilometer lange Seilschwebebahn zwischen dem Zementwerk Dotternhausen und dem Steinbruch auf dem Plettenberg ertüchtigen. Der Umbau der Seilschwebebahn besteht im Wesentlichen aus dem Austausch der bestehenden Masten und den Seilen. An zwei bestehenden Masten müssen neue Fundamente errichtet werden, drei neue Masten kommen hinzu.
Nach dem Umbau soll es zukünftig 16 Stützen geben, davon 14 Stützenbauwerke auf der Strecke, eine Stütze auf der Stahlkonstruktion der Talstation und eine Stütze im Bereich der Bergstation. Die Lage der Talstation und der Bergstation sowie die Seilbahntrasse sollen unverändert bleiben. Tal- und Bergstationsgebäude sollen zudem bestehen bleiben und im Rahmen des Umbaus an die neue Anlage angepasst werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird von Montag, 16. Dezember, bis einschließlich Freitag, 10. Januar 2020, im Rathaus Dotternhausen während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Die Unterlagen können ab Beginn der Auslegung außerdem beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Raum N 232, eingesehen werden. Die Einwender erhalten den Beschluss vom Regierungspräsidium etwa mit Beginn der Auslegungsfrist zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
Alles zum Plettenberg auf unserer Themenseite.