Günter Schäfer, Margit Scherer, Otto Scherer und Norbert Majer (von links) zeigen vor dem Dotternhausener Rathaus den Ordner mit den 406 Unterschriften und weiteres Material für das Bürgerbegehren. Nun ist der Gemeinderat am Zug. Fotos: Visel Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Erstes Bürgerbegehren in Dotternhausen mit 406 Unterschriften erfolgreich / "Den Berg retten"

"Aus Liebe zur Heimat – Erhaltet unseren geliebten Plettenberg": Unter diesem Motto haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gestern mehr als 400 Unterschriften im Rathaus abgegeben und damit ein Vierfaches des notwendigen Quorums.

Dotternhausen. Innerhalb von nur einer Woche haben Alt-Bürgermeister Norbert Majer, der ehemalige Hauptamtsleiter Otto Scherer, Hans-Ulrich Schmid, Günter Schäfer, Margit Scherer und Renate Ritter 406 Unterschriften Dotternhausener Bürger gesammelt. Nötig gewesen wären sieben Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung, also rund 100 Personen.

"Das Ergebnis hat uns selbst überrascht", freut sich Otto Scherer über das erste Bürgerbegehren in Dotternhausen. Zwar gehe es dabei in erster Linie um den Erhalt des Plettenbergs, zahlreichen Bürgern liege aber auch der geplante erhöhte Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk stark am Herzen. "Damit werden wir uns auch noch zu befassen haben", betonte Scherer.

Hauptamtsleiterin nimmt Unterlagen entgegen

Gestern, am letzten Tag der Abgabefrist (vier Wochen nach dem Ratsbeschluss), sind die Unterschriften im Rathaus abgegeben worden. Anstelle der urlaubenden Bürgermeisterin Monique Adrian nahm Hauptamtsleiterin Jessica Antompietri den Ordner mit den Unterschriften und weitere Unterlagen in Empfang und bestätigte den Eingang.

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Ratsbeschluss vom 29. Juni aufzuheben. Das Gremium hatte damals dafür votiert, die Abbaufläche auf dem Plettenberg aus dem Landschaftsschutzgebiet Großer Heuberg herauszunehmen. Die Initiatoren fordern das Gremium dazu auf, an dessen Stelle folgenden Beschluss zu fassen: "Die Gemeinde Dotternhausen fordert, dass das gesamte Landschaftsschutzgebiet mit und um den Plettenberg, das seit 1939 trotz des laufenden Gesteinsabbaus besteht und 1984 in das jetzt 11 990 Hektar umfassende Landschaftsschutzgebiet aufgenommen wurde, voll bestehen bleibt." Auch wenn die Gemeinde im Rahmen des Verfahrens zur Erweiterung der Holcim-Abbauflächen "nur" eine Stellungnahme abgeben könne, hat sie nach Meinung der Initiatoren "als Grundstückseigentümerin das erste Mitspracherecht, wie die weiteren Entscheidungen aussehen. Gegebenenfalls besteht sogar ein gerichtliches Klagerecht".

Im Rahmen des Bürgerbegehrens ist auch der Antrag gestellt worden, die bisherigen Abbaugebühren, die Holcim an die Gemeinde bezahlen muss, um das Vierfache zu erhöhen solange der Gewinnabführungsvertrag innerhalb des Holcim-Konzerns besteht.

Der Gemeinderat, so Antompietri, müsse sich nun innerhalb von zwei Monaten mit dem Bürgerbegehren befassen. Sollte das Gremium dieses für zulässig erachten, müsse innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dessen Fragestellung könnte nach Ansicht der Initiatoren etwa so lauten: "Sind Sie gegen eine Aufhebung des Landschaftsschutzgebiets auf dem Plettenberg durch die Herausnahme von 83 Hektar aus dem Schutzgebiet Großer Heuberg?" Beim Bürgerentscheid ist die gestellte Frage beschlossen, wenn mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen.

Vor einem Bürgerentscheid müssen die Bürger über die Auffassung des Gemeinderats, der Verwaltung und gegebenenfalls der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, in diesem Fall sind dies Norbert Majer, Otto Scherer und Hans-Ulrich Schmid, zu dieser Angelegenheit informiert werden. Ein Bürgerentscheid würde entfallen, "wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt", wie es in der Gemeindeordnung heißt. Das bedeutet: wenn der Rat seinen Beschluss im Sinne des Bürgerbegehrens ändert.

Theoretisch könnte das Gremium das Bürgerbegehren auch als unzulässig einstufen. In diesem Fall, so die Initiatoren, werde man sich mit Anwälten über das weitere Vorgehen abstimmen. Fest steht: Würden alle 406 Bürger, die unterschrieben haben, auch beim Bürgerentscheid im Sinne der Antragsteller votieren, wäre dessen nötiges Quorum klar übertroffen.