Holcim: Behörde kontert Klage gegen die Genehmigung von mehr Ersatzbrennstoffen

Dotternhausen (bv). Das Regierungspräsidium Tübingen hat nach der Klage gegen die Genehmigung der Erhöhung der Ersatzbrennstoffe von 60 auf 100 Prozent im Zementwerk deren "sofortige Vollziehung" angeordnet. Damit darf Holcim, trotz der Klage, zunächst mehr Ersatzbrennstoffe verbrennen als bisher.

Altbürgermeister Norbert Majer hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass die so genannte Erhöhung der Ersatzbrennstoff von 60 auf 100 Prozent gestoppt sei. Grund: Er habe mit Unterstützung anderer Einsprecher und der BI Pro Plettenberg gegen die Genehmgiung des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) vom 22. Februar zur Erhöhung der Ersatzbrennstoffe eine Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen eingereicht. Majer: "Damit ist die Erhöhung der Abfallverbrennung zunächst ausgesetzt."

Diese Aussage ist so nicht richtig, denn das RP hat die "sofortige Vollziehung der Genehmigung verfügt", wie dessen Pressesprecher Simon Kistner auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigte. Kistner: "Damit kann Holcim bis auf weiteres 100 Prozent Ersatzbrennstoffe verfeuern." Der Kläger habe die Möglichkeit, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Anordnung vorzugehen.

Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Otto-Paul Bitzer, betonte gegenüber unserer Zeitung, dass eine Klage normalerweise eine aufschiebende Wirkung habe. Diese sei aber durch die Verfügung des RP aufgehoben worden. Wann das Verwaltungsgericht in der Sache entscheide, sei schwer vorherzusagen. "Das ist ein umfangreiches Verfahren", verweist Bitzer auf die immissionsschutzrechliche Genehmigung und die vorliegenden Einwendungen.

Majer begündet die Klage damit, dass es Verfahrensfehler gegeben habe. So seien Veröffentlichungen und Informationen für die Bevölkerung teils zu spät erfolgt. Die Stadt Balingen als Träger öffentlicher Belange sei nicht offiziell angehört worden, obwohl Erzingen und teilweise auch Endingen im so genannten unmittelbar betroffenen Fünf-Kilometer-Umkreis liegen würden. Auch von Dotternhausen gebe es in den RP-Akten keine Stellungnahme. Zudem habe es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, in der die Unbedenklichkeit der Zusatzbelastung hätte nachgewiesen werden müssen – im Gegensatz dazu sei bei einem Zementwerk bei Karlsruhe vom dortigen RP eine solche Prüfung angeordet worden. Majer: "Zweierlei Rechte darf es nicht geben." Mit der Klage verbunden sei die Forderung nach einer Rauchgasnachbehandlungen im Zementwerk. Dadurch könnte der Ausstoß von Schadstoffen verringert werden.

Holcim teilt mit, dass man über laufende Verfahren keine Auskunft gebe. Die Stellungnahme der BI sei inhaltlich und rechtlich falsch. So werde auch "kein Hausmüll als Ersatzbrennstoff verwendet, sondern nur die dafür zugelassenen, speziell aufbereiteten, nicht anderweitig recycelbaren Industrieabfälle".