Steinbruch der Firma Holcim auf dem Plettenberg: Nach Auskunft des Landratsamts in Balingen beruht der bisherige Kalksteinabbau auf einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis der Behörde. Foto: Archiv: Visel

Erst Steinbruch, dann Schutzgebiet: Regionalverband und Landratsamt widersprechen Darstellung der Bürgerinitiative.

Dotternhausen - Von Mauscheleien zwischen Behörden und Holcim und illegalem Abbau auf dem Plettenberg wird bei der Bürgerinitiative Pro Plettenberg gesprochen, die auf das Landschaftsschutzgebiet Großer Heuberg verweist. Regionalverband und Landratsamt widersprechen.

Die Rede ist davon, dass das bisherige Abbaugebiet auf dem Plettenberg immer noch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei. Die Behörden hätten schlicht verpennt, dieses aus dem Schutzgebiet herauszunehmen beziehungsweise umzuwandeln, weshalb dort illegal abgebaut werde. So plant die Initiative bereits, sich in dieser Sache einen Rechtsbeistand zu nehmen und Strafanzeigen zu stellen.

Wie ist die Sachlage? Der Regionalverband Neckar-Alb hatte für die Fläche der Süderweiterung eine Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet (LSG) beantragt. Das Landratsamt in Balingen lehnte ab mit der Begründung, dass die Gesamtfläche des Steinbruchs inklusive des bestehenden Abbaugebiets mit 83 Hektar zu groß für eine Befreiung sei und daher das Schutzgebiet mit einer Gesamtfläche von 15 000 Hektar geändert werden müsse, um den gesamten Steinbruch aus dem LSG zu nehmen.

Wenn schon, denn schon: Dieser Meiung ist auch Peter Seiffert, stellvertretender Direktor des Regionalverbands Neckar-Alb und zuständig für das Sachgebiet Landschaft und Umwelt. Wenn schon das Landschaftsschutzgebiet geändert und die künftige Abbaufläche herausgenommen werden soll, dann mache es Sinn, auch das bestehende Abbaugebiet miteinzubeziehen: "Es wäre ja kaum zu erklären, wenn man anders vorgehen würde."

Dieses Vorgehen hänge freilich nicht damit zusammen, dass man den bisherigen Steinbruch vergessen habe. Im Gegenteil: Auf dem Plettenberg werde schon seit mehr als sieben Jahrzehnten Kalkstein abgebaut. Damals habe es das Landschaftsschutzgebiet noch gar nicht gegeben. Dessen Verordnung stamme aus dem Jahr 1984. Seit damals sei das Gebiet viele Male geändert worden, vor allem durch Herausnahmen von Flächen. Man habe, so Seiffert, das neue Schutzgebiet einfach über das bereits bestehende Abbaugebiet "gestülpt". Dabei habe man kein Problem, keinen Widerspruch und keine Rechtswidrigkeit erkannt. In vielen anderen Fällen sei dies ebenfalls so geschehen. Seiffert: "Der Plettenberg stellt keine Sondersituation dar."

Wie die Pressesprecherin des Landratsamts in Balingen, Marisa Hahn, mitteilt, "beruht der bisherige Kalksteinabbau im bestehenden Steinbruch auf einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis des Landratsamts". Der Plettenberg, heißt es weiter, befinde sich im Landschaftsschutzgebiet und nicht in einem Naturschutzgebiet.

Derzeit werde in dem laufenden Verfahren zur Änderung des Regionalplans eine Änderung des Landschaftsschutzgebiets geprüft. Vom Regionalverband sei beantragt worden, die Fläche für den weiteren Kalksteinabbau aus dem Landschaftsschutzgebiet Großer Heuberg herauszunehmen.