Verhandlung um Holcim-Klage vor Verwaltungsgericht an diesem Donnerstag. Majer: "wenig Hoffnung"
Verhandlung um Holcim-Klage vor Verwaltungsgericht an diesem Donnerstag. Majer: "wenig Hoffnung"
Dotternhausen/Sigmaringen. das Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelt an diesem Donnerstag die Klage des früheren Dotternahausener Bürgermeisters Norbert Majer gegen den erhöhten Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Holcim-Zementwerk. Majer, zugleich Vorsitzender des Vereins NUZ, ist mit mehreren Vereinsvertretern, unter anderem Sirgfried Rall, vor Ort.
Vor Beginn der Verhandlung stand Majer Fernsehjournalisten Rede und Antwort. Dabei machte er deutlich, seine Hoffnung sei gering, dass das Verwaltungsgericht seiner Klage folgen werde. Die Richter hätten schließlich bei einer früheren Verhandlung schon einmal gegen ihn entschieden; 2019 ging es um die Frage der aufschiebenden Wirkung der Klage.
Die Verhandlung hat laut Majer eine weitreichende Bedeutung, handele es bei der Erhöhung der Ersatzbrennstoffe doch um einen "Umweltskandal". Sollte er als Prozessführer keinen Erfolg haben, "dann sind der Luftverschmutzung auf Jahre hinaus Tür und Tor geöffnet und das Recht der Bürger in der Region auf saubere Luft für lange Zeit verspielt".
Majer hatte, wie berichtet, gegen die vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) am 22. Februar 2017 genehmigte Erhöhung der Ersatzbrennstoffe im Dotternhausener Zementwerk von bisher 60 auf 100 Prozent geklagt. Zu den Ersatzbrennstoffen, die im Zementwerk eingesetzt werden, zählen unter anderem Trockenklärschlamm, Dachpappe, Altreifen, Bearbeitungsöle, Kunststoffe und Papierfaserfangstoffe.
Majer machte dabei Verfahrensfehler geltend und bemängelte, dass die Genehmigung, die auch hohe Ausnahmegenehmgigungen für die Schadstoffgrenzwerte erhalte, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen worden sei, mit der die Unbedenklichkeit der Zusatzbelastung hätte nachgewiesen werden müssen. Zudem wird bemängelt, dass die Filtertechnik im Zementwerk "weder dem heutigen Stand der Technik noch dem Standard von modernen Müllverbrennungsanlagen" entspreche.
Das Regierungspräsidium Tübingen hatte im Genehmigungsverfahren festgestellt, dass es keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfe, weil eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorgenommen worden sei mit dem Ergebnis, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe bei einer Erhöhung der Ersatzbrennstoffe von 60 auf bis zu 100 Prozent nicht zu erwarten seien. Zudem müssten durch die Anhebung des Anteils der Ersatzbrennstoffe an der Feuerungswärmeleistung strengere Grenzwerte eingehalten werden, so dass im Vergleich zum bisherigen Zustand Verbesserungen im Hinblick auf die Luftschadstoffemissionen eintreten würden.