Daher forderte der Verein NUZ die Gemeinde auf, gegen diesen Bescheid mindestens vorsorglich zur Fristwahrung Klage einreichen, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Majer: "Es bleiben nur noch zwei Wochen, da der Bescheid erst jetzt bekannt geworden ist." Wie sich daraus ergebe, gehe es wohl nicht nur um den Einsatz von zusätzlichem Rohmaterial, sondern um teuer zu deponierende, nicht mehr recycelbare, vermutlich giftige Glasabfälle, die unter anderem Schwermetalle und Blei enthalten.
Betrachte man die im Bescheid enthaltenen Sicherheitsrückstellungsanordnungen und Kontrollvorgaben, erkenne man, dass es sich nicht nur um unbelastete Rohstoffe handeln könne. Majer: "Wird die Bevölkerung hier mal wieder vorgeführt?" Das Zementwerk könne ohne entsprechende Filteranlagen nicht zu einer Sonder- oder gar Giftmüllverbrennungsanlage werden, um sich dann auf alte Genehmigungen zu berufen.
Hier gehe es um Gewinnmaximierung zu Lasten der Bevölkerung. Dass das RP behaupte, das Zementwerke verfüge über Filteranlagen nach dem Stand der Technik, sei falsch, verweist Majer auf eine Verwaltungsanweisung des Umweltministeriums vom 15. Dezember 2015.
So könne eine SCR-Filteranlage giftige Schadstoffe im Gegensatz zu einer SNCR-Anlage, wie im Werk vorhanden, herausfiltern und Schadstoffe um 50 bis 70 Prozent verringern. Warum das Tübinger Präsidium bei Holcim den heutigen Stand der Technik nicht fordere, bleibe ein Rätsel.
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