Umwelt: Majer: Regierungspräsidium setzt sich mit Genehmigung über Beschluss des Gemeinderats hinweg
Dotternhausen. Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat Dotternhausens Bürgermeisterin Monique Adrian aufgefordert, im Interesse der Bürger gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen (RP) in Sachen Einsatz von Glasabfällen im Zementwerk zu klagen.
Dies würde, so Vorsitzender Norbert Majer, dem neuen Gemeinderat die Möglichkeit der Klärung und Mitsprache ermöglichen. Die Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen müsse bis spätestens 25. Juni erfolgen.
Majer verweist darauf, dass der Gemeinderat am 12. Dezember 2018 die Forderung gestellt habe, dass wegen den erheblichen Abweichungen der Schadstoffergebnisse mit und ohne Glasabfalleinsatz vor einer Genehmigung nochmals die Schadstoffwerte zu messen seien. Dabei handele es sich um giftige Stoffe wie Thallium, Blei, Chrom, Dioxine und Furane. Es genüge nicht, dass das RP darlege, dass diese Abweichungen im Bereich von normalen Messabweichungen liegen würden.
Trotz der Forderung des Gemeinderats habe das RP ohne Nachmessungen die Genehmigung erteilt. Zwar habe das RP verfügt, dass bei der nächsten Jahresmessung auch die Glasabfälle zum Einsatz kommen müssen; dies sei aber nicht ausreichend und zu spät.
Daher forderte der Verein NUZ die Gemeinde auf, gegen diesen Bescheid mindestens vorsorglich zur Fristwahrung Klage einreichen, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Majer: "Es bleiben nur noch zwei Wochen, da der Bescheid erst jetzt bekannt geworden ist." Wie sich daraus ergebe, gehe es wohl nicht nur um den Einsatz von zusätzlichem Rohmaterial, sondern um teuer zu deponierende, nicht mehr recycelbare, vermutlich giftige Glasabfälle, die unter anderem Schwermetalle und Blei enthalten.
Betrachte man die im Bescheid enthaltenen Sicherheitsrückstellungsanordnungen und Kontrollvorgaben, erkenne man, dass es sich nicht nur um unbelastete Rohstoffe handeln könne. Majer: "Wird die Bevölkerung hier mal wieder vorgeführt?" Das Zementwerk könne ohne entsprechende Filteranlagen nicht zu einer Sonder- oder gar Giftmüllverbrennungsanlage werden, um sich dann auf alte Genehmigungen zu berufen.
Hier gehe es um Gewinnmaximierung zu Lasten der Bevölkerung. Dass das RP behaupte, das Zementwerke verfüge über Filteranlagen nach dem Stand der Technik, sei falsch, verweist Majer auf eine Verwaltungsanweisung des Umweltministeriums vom 15. Dezember 2015.
So könne eine SCR-Filteranlage giftige Schadstoffe im Gegensatz zu einer SNCR-Anlage, wie im Werk vorhanden, herausfiltern und Schadstoffe um 50 bis 70 Prozent verringern. Warum das Tübinger Präsidium bei Holcim den heutigen Stand der Technik nicht fordere, bleibe ein Rätsel.