Betrifft: Süderweiterung des Plettenberg Die Bürger werden zunehmend misstrauisch. Kann

Betrifft: Süderweiterung des Plettenberg Die Bürger werden zunehmend misstrauisch. Kann man den Gutachten, die Holcim vorlegt, Glauben schenken. Wie neutral sind die Gutachter? Holcim Süd muss eine Reihe von Gutachten vorlegen. Keines darf vermutlich negativ ausfallen, sonst steht die Genehmigung der Steinbrucherweiterung in Frage. Auch für die BI Pro Plettenberg stellt sich die Frage der Neutralität dieser Gutachter, wenn Holcim die Gutachter bezahlt und bestellt. Untermauert werden die Bedenken, wenn man das Gutachten Fauna und Flora betrachtet. Dieses wurde von Ulrich Tränkle erstellt, gleichzeitig plant und führt dessen Firma die Rekultivierung durch. Erst wenn die Natur zerstört ist, fließt das Geld. Es ist nicht das einzige Projekt dieser Firma für die Zementindustrie. Im Steinbruch in Schelklingen kann man sehen, was die Biologen unter erfolgreicher Rekultivierung verstehen. Betrachten wir das Gutachten für Hydrologie, Geologie und Standsicherheit, das von der Firma Köhler & Pommerening erstellt wurde. Dieser Gutachter kommt aus dem hohen Norden. Die größte Erhebung im Umkreis von zehn Kilometer von Harsum ist etwa 250 Meter über Meereshöhe. Da kommen einem spontan Fragen wie: War es womöglich der gleiche Gutachter, der Holcim in Schalkholz bescheinigte, dass keine Bedenken bestehen, wenn eine ausgebeutete Kiesgrube zur Deponie für Bauschutt und andere Stoffe wird? Bestehen keine Bedenken, wenn krebserregende Stoffe im Grubenwasser gefunden wurden und die Kiesgrube nahe eines großen Trinkwasser-Einzugsgebiets liegt? Gibt es keine Geologen in Baden-Württemberg? Die Schwäbische Alb hat einen sehr komplexen Aufbau. Durch die Verkarstung ist es schwer zu erforschen, wohin das Wasser fließt. Somit ist auch die Bergsturzgefahr schwierig zu beurteilen. Für alle Bürger hoffen wir, dass die Verantwortlichen des Landratsamts die gleichen Bedenken hegen und unabhängige Zweitgutachten fordern. Zu schnell drängt sich der Verdacht auf, dass der Abbau auf Biegen und Brechen genehmigt werden soll. Dann stellt sich die Frage, welche übergeordneten Stellen die Bürger dann anrufen können? Martin Stussak, Schömberg