Holcim will die Abbaurichtung im Plettenberg-Steinbruch ändern. Das Landratsamt in Balingen hat nun die Genehmigung dafür erteilt. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Wirtschaft: Holcim will andere Abbaurichtung auf dem Plettenberg / Frist für Erweiterung läuft ab

Dotternhausen. Das Landratsamt hat dem Antrag von Holcim auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die geänderte Abbauplanung und Konkretisierung der Rekultivierung innerhalb der bereits seit 1977/1982 genehmigten Grenzen des Steinbruchs auf dem Plettenberg bis zum Jahresende 2025 stattgegeben und die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt.

Holcim hatte die Änderungen bei der Abbauplanung innerhalb des genehmigten Bestandssteinbruchs auf dem Plettenberg gegenüber der Behörde bislang ordnungsgemäß angezeigt.

"Ein Genehmigungserfordernis bestand nicht, da die Änderungen sich auf die bloße Änderung der Abbaurichtung bezogen und keine erweiterten Rechte über die bestehenden Genehmigungen hinaus begründet wurden", so das Landratsamt.

Die Änderungen in der Abbaurichtung hätten ausschließlich innerhalb der seit 1977/1982 genehmigten Steinbruchfläche stattgefunden. Auch das bisher bereits genehmigte Abbauvolumen werde dadurch nicht geändert.

Da die durch die bisherige Anzeige geänderte Abbauplanung lediglich bis zum Jahresende 2020 Gültigkeit hat und Holcim weiterhin plant, innerhalb des seither schon genehmigten Abbauvolumens in geänderter Abbaurichtung abzubauen, hat das Landratsamt gegenüber der Holcim angeregt, statt einer weiteren Anzeige freiwillig einen Genehmigungsantrag für die geänderte Abbaurichtung ab dem Jahr 2021 zu stellen.

"Die Änderungsgenehmigung dient damit der Rechtssicherheit und soll die bestehenden Genehmigungen aus den Jahren 1977 und 1982 hinsichtlich der geänderten Abbaurichtung und einer zügigen Rekultivierung konkretisieren und für die Zukunft verbindlich regeln", heißt es.

Für das immissionsschutzrechtliche Antragsverfahren zur Süderweiterung läuft die Frist zur Vorlage von beurteilungsfähigen Antragsunterlagen an diesem Donnerstag, 31. Dezember, ab.

Für eine Entscheidung in diesem Antragsverfahren sind die bis zum Jahresende eingehenden Unterlagen zu prüfen, sodass eine Entscheidung über das weitere Verfahren Anfang 2021 erfolgen wird, teilt die Behörde mit.