Auch schon ohne Lärmschutzwand entlang der B 27 ist die Belastung zurückgegangen. Foto: Hauser Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Grund für Rückgang unbekannt / Keine Lärmschutzmaßnahmen geplant

Dotternhausen (sti). Das Land Baden-Württemberg hat 2017 seine Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen überarbeitet und im Dezember 2018 vorgestellt. Betroffene Gemeinden sind verpflichtet ihre Lärmaktionspläne dahingehend zu überprüfen, ob Änderungen vorgenommen werden müssen.

Laut der vorangegangenen Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 waren in Dotternhausen die Voraussetzungen für einen vereinfachten Lärmaktionsplan gegeben. Lärmaktionspläne müssen für Gebiete mit einer Lärmbelastung von über 65 Dezibel tags und 55 Dezibel nachts erstellt werden.

Die Kartierung aus dem Jahr 2017 ergab zu jener aus dem Jahr 2012 ein Absinken der Lärmbelastung durch die Hauptverkehrsstraße B27. Insgesamt habe sich laut Bericht der Gemeinde die Zahl der tagsüber vom Lärm betroffenen Personen um 41 verringert. Nachts sind 23 Personen weniger betroffen.

Man wisse nicht, warum sich die Lärmbelastung reduziert habe, so Bürgermeisterin Monique Adrian. Denn die 2017 errichtete Lärmschutzwand an der B27 im Bereich des Wohngebiets Brühl-Kreuzwiesen ist in der neuen Lärmkartierung noch nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich fällt die Lärmbelastung durch die B27 in Dotternhausen – trotz des hohen Verkehrsaufkommens – relativ gering aus und erfordert daher auch nur einen vereinfachten und keinen verpflichtenden Lärmaktionsplan.

Laut Lärmkartierung sind sieben Personen von einer Lärmbelastung von mehr als 65 Dezibel tagsüber betroffen. Es handelt sich hierbei um drei Wohnungen in der Kirchstraße, der Bahnhofstraße und der Eschbachstraße. Die Werte von über 55 Dezibel nachts werden bei zehn Gebäuden in diesen Straßen überschritten. Betroffen sind hier insgesamt 13 Personen.

Alle betroffenen Gebäude liegen seit jeher an der Hauptverkehrsstraße. Es handelt sich also nicht um Bereiche, die vorher ruhig waren und erst jetzt der Lärmbelastung ausgesetzt sind. Alle betroffenen Gebäude seien laut Gemeindebericht zur Straße hin mit Schallschutzfenstern ausgestattet.

Dotternhausen ist nicht der Träger der Straßenbaulast der B27. Maßnahmen in diesem Bereich, wie beispielsweise lärmoptimierter Asphalt, liegen im Verantwortungsbereich des Landes. Der Gemeinderat äußerte sich dementsprechend laut Adrian in seiner vergangenen Sitzung verärgert darüber, dass sich aus der Lärmkartierung keine bindende Wirkung für den Baulastträger Baden-Württemberg ergibt. Weitere Maßnahmen zum Lärmschutz sind von der Gemeinde nicht geplant.