Kurioses: Landratsamt verzichtet aus "Kulanz" auf eigentlich durchaus übliches Bearbeitungsentgelt für Fragenkatalog

Zollernalbkreis (mai). Seltsamer Vorgang: Die Bürgerinitiative Pro Plettenberg (BI) muss für die Beantwortung von Fragen, die sie an das Landratsamt des Zollernalbkreises gestellt hatte, nun doch keine Bearbeitungsgebühren bezahlen. Den entsprechenden Bescheid habe man zurückgezogen, teilt das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Die BI setzt sich seit dem vergangenen Jahr intensiv und sehr kritisch mit dem von der Dotternhausener Firma Holcim (vormals Rohrbach) geplanten künftigen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg auseinander. BI-Sprecher Martin Stussak wirft Holcim die Zerstörung der Naturlandschaft und massive Umweltverschmutzung vor. Dem Landratsamt wird vorgehalten, das Unternehmen nicht ausreichend zu kontrollieren.

In diesem Zusammenhang hatte die BI im vergangen Jahr zwei Fragenkataloge mit der Bitte um Beantwortung an das Landratsamt eingereicht; in diesem Jahr folgte ein dritter mit weiteren 82 Fragen. Während die Landkreisverwaltung für die Bearbeitung der ersten beiden Fragenkataloge keine Gebühr erhob, flatterte der BI nun für die Beantwortung des dritten Fragenkatalogs ein Bescheid mit der Forderung über 500 Euro ins Haus.

Grundlage dafür ist nach Angaben des Landratsamts das Umweltverwaltungsgesetz. Für die Übermittlung von Umweltinformationen können gemäß Paragraf 33 Gebühren je nach Aufwand erhoben werden. Weil die Beantwortung des dritten Fragenkatalogs laut Landratsamt einen "erheblichen Aufwand" – mehr als acht Zeitstunden – in Anspruch genommen habe, habe man den Gebührenbescheid über 500 Euro zunächst an die BI verschickt.

Diese wiederum reagierte zu Beginn dieser Woche mit einem Schreiben, in dem sie darlegte, dass das Landratsamt aus ihrer Sicht die BI durch diese Gebühren "von weiteren unangenehmen Fragen abhalten" wolle. Auch sei man der Ansicht, so Martin Stussak, dass die Beantwortung des Fragenkatalogs eher eine "Bankrotterklärung" sei, "eine Erklärung jahrzehntelanger Untätigkeit, was die Kontrolle der Firmen Rohrbach und Holcim" betreffe. Die mögliche Gebührenforderung sei der BI nicht bekannt gewesen, sei ihrer Meinung nach auch völlig unüblich, wenn es um eine Organisation gehe, die im öffentlichen Interesse arbeite und sie sei insgesamt "unverschämt".

Dass das Landratsamt eine Gebühr nun erlässt, wirft eine neue Frage auf: Muss man nur laut und energisch genug gegen eine solche Forderung vorgehen, damit sie zurückgenommen wird? Keineswegs, versichert das Landratsamt. Den zunächst erlassenen Bescheid habe man vielmehr aus "Gründen der Kulanz" zurückgezogen.

Die Kreisverwaltung sei bei der Gebührenfestsetzung irrtümlich davon ausgegangen, dass bei der Beantwortung der vorhergehenden Anfrage darauf hingewiesen worden sei, dass für die Bearbeitung weiterer Anfragen die gesetzliche Gebühr erhoben werde. Gesetzlich sei ein solcher Hinweis zwar nicht vorgeschrieben; auf das entsprechende Schreiben der Bürgerinitiative hin sei nun indes entschieden worden, erst bei künftigen Anfragen eine Gebühr zu erheben.

Weitere Informationen: Über ihre Arbeit und ihre Anliegen informiert die BI Pro Plettenberg am morgigen Sonntag, 17. April. Treffpunkt ist für alle Interessierten ab 11 Uhr die Plettenberghütte.