Zu Beginn der Sitzung hatte Norbert Majer ein ausführliches Statement zum Bürgerbegehren vorgelesen. Dieses sei nicht rechtswidrig, weil es keine vertragswidrige Handlung der Gemeinde fordere, sondern lediglich eine kleinere, je nach Vertrag jederzeit mögliche Abschnittsbildung für die Steinbrucherweiterung. Der Gemeinderat müsse endlich Flagge zeigen und sich hinter den mehrheitlichen Bürgerwillen stellen. Eine Ablehnung des Begehrens würde zu weiterer Rechtsunsicherheit führen, sagte er. Mit der von der Aktion vorgeschlagenen Grenzziehung würde ein jahrelanges Verwirrspiel beendet. Majer betonte, die Aktion habe es erst ermöglicht, dass der Gemeinderat auf Augenhöhe mit Holcim verhandeln könne. "Diese Jahrhundertchance darf nicht verpasst werden."
Einen ablehnenden Bescheid des Gemeinderats werde man vom Verwaltungsgericht prüfen lassen. Majer sagte, man sei jedoch bereit, die geforderte 250-Meter-Abstandsgrenze zu den Traufkanten zurückzuziehen, falls der Abbauantrag von 1986 genehmigt werde, der noch schwebend unwirksam ist.
Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Kai-Markus Schenek, und das Kommunalamt haben das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig und rechtswidrig erklärt (wir haben berichtet). Die Zielrichtung verstoße gegen die vertraglichen Bindungen der Gemeinde gegenüber Holcim hinsichtlich der Abbaugrenzen laut dem Vertrag von 1986 und verfolge daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof ein "rechtswidriges Ziel". Schenek: "Das verstößt gegen die Rechtsordnung." Sollte der Rat zustimmen, müssten die Bürgermeisterin und das Kommunalamt diesem Entscheid widersprechen, weil die Gemeinde vertragsbrüchig würde und eventuell mit Schadensersatzforderungen von Holcim rechnen müsse.
Diese Konfliktsituation, so Schenek, sei den 290 Bürgern, die das Begehren unterschrieben haben, nicht klar gewesen. Daher sei auch die Begründung des Bürgerbegehrens nicht in Ordnung.
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