Das Landratsamt in Balingen als Genehmigungsbehörde hat dies, wie berichtet, anders beurteilt. Das Verfahren für die beantragte Änderung des Altsteinbruchs beziehe sich ausschließlich auf die Abbau- und Rekultivierungsplanung und gehe nicht über die bereits 1977 und 1982 genehmigten Grenzen hinaus. Weitere Abbaurechte sollten nicht begründet werden. Laut Landratsamt war eine Vorprüfung nach dem UVP-Gesetz nötig. Diese habe ergeben, dass keine UVP nötig sei, weil durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten seien.
Sollte die Änderungsgenehmigung erteilt werden, würden laut NUZ die Genehmigungen aus den Jahren 1977 und 1982 ausgehebelt. Dort sei aber festgeschrieben, dass das Roßwanger Hörnle erst kurz vor Stilllegung des Steinbruchs geöffnet werden dürfe. Für Holcim sei der Abbau essenziell, weil "die Süderweiterung nicht so schnell kommen wird", wie Majer betont. Denn noch immer würden artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge fehlen – etwa zur Heidelerche.
Würden die alten Verträge nun gekippt, könnten sich nach Darstellung der NUZ auch die Abbaugrenzen verschieben, die bisher an den Bruchkanten verlaufen. Die Genehmigung von 1977 umfasse etwa das Hausener Hörnle noch gar nicht. Und die Genehmigung von 1982 könnte sogar rechtswidrig sein, verweist die NUZ auf ein neues Gutachten der Anwaltskanzlei Zuck/Stuttgart. Dort heißt es, dass es sich 1982 um eine erneute Genehmigung handele, der kein Genehmigungsverfahren vorausgegangen sei, weil die Änderung der Abbaukonzeption gegenüber 1977 keine wesentlichen Änderungen mit sich bringe. Die Anwälte sehen das anders, weil die abbaubare Menge um fast das Dreifacher erhöht worden sei. Gerügt wird auch, dass 1982 die 1977 festgeschriebene Ausgleichsabgabe für den Abbau aufgehoben worden sei.
Weiter kritisieren Majer, Effinger und Rall, dass das Landratsamt lange Zeit die Einsicht in die Akten nicht genehmigt habe, weil Holcim dies nicht gewollt habe. Erst jetzt seien Teile der Unterlagen auf der Homepage des Landratsamts einzusehen. Majer: "Und das bei einem öffentlichen Verfahren. Das muss man sich einmal vorstellen." Zudem wird bemängelt, dass Dotternhausen als einzige Gemeinde, die im Verfahren gehört werde, nur eine kurze Frist zur Stellungnahme zur Verfügung habe.
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