Holcim: Der Verein NUZ befürchtet die Öffnung der Plettenberg-Kulisse in Richtung Balingen / "Hinterlistiges Vorgehen"
Als "hinterlistig" und "illegal" bezeichnen die Vorsitzenden des Vereins Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ), Norbert Majer, Bernd Effinger und Siegfried Rall, das von Holcim beantragte Änderungsverfahren für den Plettenberg-Steinbruch. Kritisiert wird vor allem, dass die umliegenden Gemeinden nicht einbezogen werden.
Dotternhausen. Das immissionsschutzrechtliche Änderungsverfahren, das in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Dotternhausener Gemeinderats steht, beinhaltet nach Darstellung der NUZ, dass die Kulisse des Plettenbergs in Richtung Balingen "vorzeitig geöffnet werden soll". Majer: "Das ist vielen gar nicht klar." Die Öffnung des Roßwanger Hörnles sei laut den bisherigen Genehmigungen erst kurz vor Stilllegung des Steinbruchs vorgesehen. Auch habe sich der Balinger Gemeinderat 2019 einstimmig dafür ausgesprochen, dass diese Kulisse erhalten werden müsse. Das Gremium hatte dies jedoch getan, ohne zu wissen, dass der Abbauplan dergestalt fortgeschrieben worden war, dass die Traufkante in Richtung Roßwangen abgetragen werden kann. Das hatte Holcim auf Basis der Genehmigung aus dem Jahr 1982 "angezeigt".
Die NUZ verweist nun darauf, dass Holcim im Antrag selbst davon spreche, dass durch den Abbau bis 2025 das Landschaftsbild verändert und sich die Einsehbarkeit aus Richtung Osten in den Berg durch den voranschreitenden genehmigten Abbau vergrößert werde.
Weil die Firma im Antrag von einem Steinbruch mit einer Größe von mehr als 25 Hektar spreche, muss nach Ansicht der NUZ eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit einer umfangreichen öffentlichen Beteiligung stattfinden. Zumal mit der Öffnung der Kulisse "erhebliche Umweltauswirkungen" verbunden seien.
Das Landratsamt in Balingen als Genehmigungsbehörde hat dies, wie berichtet, anders beurteilt. Das Verfahren für die beantragte Änderung des Altsteinbruchs beziehe sich ausschließlich auf die Abbau- und Rekultivierungsplanung und gehe nicht über die bereits 1977 und 1982 genehmigten Grenzen hinaus. Weitere Abbaurechte sollten nicht begründet werden. Laut Landratsamt war eine Vorprüfung nach dem UVP-Gesetz nötig. Diese habe ergeben, dass keine UVP nötig sei, weil durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten seien.
Sollte die Änderungsgenehmigung erteilt werden, würden laut NUZ die Genehmigungen aus den Jahren 1977 und 1982 ausgehebelt. Dort sei aber festgeschrieben, dass das Roßwanger Hörnle erst kurz vor Stilllegung des Steinbruchs geöffnet werden dürfe. Für Holcim sei der Abbau essenziell, weil "die Süderweiterung nicht so schnell kommen wird", wie Majer betont. Denn noch immer würden artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge fehlen – etwa zur Heidelerche.
Würden die alten Verträge nun gekippt, könnten sich nach Darstellung der NUZ auch die Abbaugrenzen verschieben, die bisher an den Bruchkanten verlaufen. Die Genehmigung von 1977 umfasse etwa das Hausener Hörnle noch gar nicht. Und die Genehmigung von 1982 könnte sogar rechtswidrig sein, verweist die NUZ auf ein neues Gutachten der Anwaltskanzlei Zuck/Stuttgart. Dort heißt es, dass es sich 1982 um eine erneute Genehmigung handele, der kein Genehmigungsverfahren vorausgegangen sei, weil die Änderung der Abbaukonzeption gegenüber 1977 keine wesentlichen Änderungen mit sich bringe. Die Anwälte sehen das anders, weil die abbaubare Menge um fast das Dreifacher erhöht worden sei. Gerügt wird auch, dass 1982 die 1977 festgeschriebene Ausgleichsabgabe für den Abbau aufgehoben worden sei.
Weiter kritisieren Majer, Effinger und Rall, dass das Landratsamt lange Zeit die Einsicht in die Akten nicht genehmigt habe, weil Holcim dies nicht gewollt habe. Erst jetzt seien Teile der Unterlagen auf der Homepage des Landratsamts einzusehen. Majer: "Und das bei einem öffentlichen Verfahren. Das muss man sich einmal vorstellen." Zudem wird bemängelt, dass Dotternhausen als einzige Gemeinde, die im Verfahren gehört werde, nur eine kurze Frist zur Stellungnahme zur Verfügung habe.