Zu der von der Firma Holcim beantragten Änderungsgenehmigung zu den Grenzwerten

Zu der von der Firma Holcim beantragten Änderungsgenehmigung zu den Grenzwerten diverser Schadstoffe und zur Erhöhung des Anteils von Ersatzbrennstoffen im Werk Dotternhausen steht nun der öffentliche Erörterungstermin fest.

Dotternhausen. Im Dotternhausener Rathaus wird über die insgesamt 16 Einwände, die nach Angaben des Regierungspräsidiums im Rahmen der Auslegungsfrist eingegangen sind, am Mittwoch, 6. Juli, ab 16 Uhr beraten. Falls die Einwände an diesem Tag nicht abschließend behandelt werden können, wird die Erörterung am Folgetag, Donnerstag, 7. Juli, ab 10 Uhr im Dotternhauserner Rathaus fortgesetzt.

Wie berichtet, hatte Holcim für das Werk in Dotternhausen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung beantragt. Diese betrifft zum einen die Anhebung der bisherigen Grenze für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Drehofen von bisher 60 Prozent der Feuerungswäremelsietung auf 100 Prozent. Zum anderen geht es um die vorzeitige Einhaltung der neuen Grenzwerte für Staub, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Ammoniak: Hier beantragte Holcim Ausnahmen für die Emissionsgrenzwerte von Gesamtkohlenstoff, Kohlenmonoxid und Ammoniak.