Wenn es nach dem Regionalverband Neckar-Alb geht, soll an der B 27 doch kein Drogeriemarkt angesiedelt werden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Regionalplanung: Verbandsversammlung spricht sich mehrheitlich gegen geplanten dm-Markt aus.

Dotternhausen/Rottenburg - Mehrheitlich hat der Regionalverband Neckar-Alb gestern ein Planungsgebot gegen die Gemeinde Dotternhausen erlassen. Dies bedeutet, dass an der B 27 kein Drogeriemarkt angesiedelt werden kann. Die Begründung: Es bestünden bereits zwei Einkaufsmärkte, ein dritter Markt würde bedeuten, dass eine Einzelhandelsagglomeration entstehe.

Gegen das Planungsgebot mit dem Ziel, den Bebauungsplan Großer Acker an die Ziele des Regionalplans anzupassen, will Dotternhausens Bürgermeisterin Monique Adrian gerichtlich vorgehen – wenn notwendig durch alle Instanzen. Sie ist der Meinung, dass das Planungsgebot ein "Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Gemeinde" darstelle.

Der Bebauungsplan gebe sehr wohl die Möglichkeit her, einen Drogeriemarkt anzusiedeln. Flächen seien vorhanden. Auch fehle es an einer regional bedeutsamen Auswirkung des geplanten Drogeriemarkts. Drei einzelne Märkte sind in ihren Augen "auch keine Einzelhandelsagglomeration", wie es der Verband sehe. "Mit dem Drogeriemarkt verstößt die Gemeinde nicht gegen den Regionalplan", betonte Adrian (FWV). Zudem habe Dotternhausen keine innerörtliche Flächen zur Ansiedlung eines Markts, der von der Bevölkerung herbeigesehnt werde.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) verteidigte das Planungsgebot gegen Dotternhausen. Denn mit der Ansiedlung des Markts würde sich die Gemeinde nicht an die Regeln innerhalb des Regionalverbands Neckar-Alb halten. Kunden aus anderen Kommunen würden dort dann einkaufen, aber auch diese Gemeinden hätten einen Anspruch darauf, dass das geltende Planungsrecht gewahrt werde. Ein Präzedenzfall werde geschaffen. Daher müsse der Regionalverband "mit dem schärfsten Schwert kommen".

Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Großer Acker sei 25 Jahre alt, die Gemeinde erlaube sich fälschlicherweise, großflächigen Einzelhandel anzusiedeln. Es gebe keinen Bestandsschutz für veraltete Bebauungspläne. Der jüngst fortgeschriebene Regionalplan und das Konzept für Einzelhandel und Märkte gäben eine Einzelhandelsagglomeration nicht her. "Lassen sie mich heute nicht zum Papiertiger werden", warb der Tübinger OB für die Unterstützung des Planungsgebots.

Auch die SPD und CDU verteidigten den Antrag für das Planungsgebot. Die FWV-Fraktion sprach sich für den Bau des Drogeriemarkts aus. Bei elf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen wurde das Planungsgebot mehrheitlich beschlossen.

Kommentar

Der Regionalverband hat sich gegen die Ansiedlung eines dm-Markts in Dotternhausen ausgesprochen, weil dieser den Zielen der Regionalplanung widerspreche. Aber: Die Planungsvorgaben sind alles andere als ein großer Wurf. Die Politik hat viele Jahre lang geschlafen, der Verbraucher schon abgestimmt – mit den Füßen.

An jeder Ecke steht inzwischen ein Discounter – meist eben auf der grünen Wiese. Innerorts, zumal in kleineren Gemeinden, gibt es kaum noch relevanten Handel, den es zu schützen gilt. Dort gibt es auch keine attraktiven Flächen für einen modernen Fachmarkt. Die Regionalplanung deckt sich in vielen Fällen nicht mit der Realität.

Was also bleibt, wenn der Markt in Dotternhausen nicht gebaut werden dürfte? Die Menschen müssten zum Einkauf weiter nach Balingen oder Rottweil fahren. Sieht so eine sinnvolle Regionalplanung aus? Nein.