Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte am Mittwoch, dass die Klage eingegangen sei, am 6. Februar – und damit einen Tag vor Fristende. Gerichtet sei die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, nicht gegen den Sofortvollzug, für den das RP ebenfalls grünes Licht gegeben hatte.
Das Unternehmen Holcim reagierte am Donnerstag mit Befremden auf den Umschwung im Dotternhausener Gemeinderat. Es stelle sich die Frage, so eine Sprecherin, was die Gemeinde eigentlich wolle: Die Bürger sowie deren politische Vertreter hätten in der Vergangenheit eine Modernisierung der Seilbahn gefordert. Mit dem geplanten Umbau zur Personenseilbahn werde im Vergleich zur reinen Materialseilbahn der höchste Sicherheitsstandard geschaffen. An der seit über 40 Jahren bestehenden Seilbahntrasse werde sich nichts ändern. Mit der Gemeinde sei Holcim seit geraumer Zeit "hinsichtlich einer Vielzahl von Themen im Gespräch"; noch gebe es keine "neuen Gespräche" bezüglich der Seilbahn, so die Sprecherin weiter.
Das Unternehmen hält zudem fest, dass die Klage gegen den vom RP erlassenenen Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung habe. Der Beschluss aus Tübingen sei vielmehr sofort vollziehbar. Mit Blick auf die Klage sei zudem nicht ersichtlich, welche Rechte der Gemeinde verletzt sein sollen; zudem habe die Gemeinde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und des Anhörungsverfahrens "abschließend" Gelegenheit gehabt, ihre Anliegen vorzubringen. Auch weise man darauf hin, dass die Gemeinde an ihre eigenen Beschlüsse gebunden sei.
Der Dotternhausener Gemeinderat hatte im April 2019 – vor der Kommunalwahl – dem Neubau der Seilbahmn zugestimmt, allerdings mit der Auflage, dass es keinen Nachtbetrieb geben dürfe. Zudem sollten die Lärmimmissionen auf das "zwingend erforderliche Maß" eingeschränkt werden.
Im Dezember erfolgte der Planfeststellungsbeschluss durch das RP Tübingen, also die Genehmigung für den Umbau der 2,3 Kilometer langen Seilschwebebahn zwischen dem Zementwerk und dem Steinbruch (wir berichteten). Die Behörde wies damals darauf hin, dass unter anderem die privaten Belange der an die Trasse angrenzenden Bewohner eingehend geprüft worden seien. Es habe sich gezeigt, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen Grundstückseigentümer insgesamt und auch im Einzelfall zumutbar seien.
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