Eine Sprengung im Ölschieferbruch. (Archivfoto) Foto: Holcim

"Situation mit Beirut nicht vergleichbar." Zustand des Lagers wird regelmäßig geprüft.

Dotternhausen/DormettingenNach der Explosion von Ammoniumnitrat in Beirut fragen sich Anlieger der Holcim-Abbaugebiete, in denen gesprengt wird, ob auch dort dieses Material zum Einsatz kommt? Das Landratsamt, das für die Überwachung des Steinbruchbetriebs auf dem Plettenberg zuständig ist, betont: "Die Situationen sind überhaupt nicht vergleichbar".

"Beim Explosionsunglück in Beirut, bei dem Ammoniumnitrat im Spiel gewesen war, habe ich sofort ans Holcim-Zementwerk gedacht. In deren Kalksteinbruch auf dem Plettenberg und im Ölschieferbruch wird meines Wissens auch Ammoniumnitrat verwendet", macht ein Anlieger auf diese Situation aufmerksam.

So stelle sich die Frage, welche Mengen an Sprengstoffen dort und wie gelagert werden. Zudem, wird vermutet, würde von Holcim auch Sprengstoff in einem mit der Gefahrgutwarntafel gekennzeichneten Bus durch die Ortschaften transportiert. "Welche Gefahr ergibt sich hieraus für die Anwohner?", wird weiter gefragt.

Spezielle Zündsysteme werden eingesetzt

Der Anlieger verweist aber gleichzeitig auf eine Medienaussage eines Sprechers des baden-württembergischen Umweltministeriums, nach der "in Deutschland keine Gefahr einer Explosionskatastrophe wie in Beirut" gesehen werde. Die Regeln und Vorschriften seien darauf ausgelegt, so etwas auszuschließen. Im Südwesten gebe es keine vergleichbaren Betriebe oder Lager, in denen detonationsfähiges Ammoniumnitrat mit hohem Stickstoffgehalt vorhanden sei.

Das Landratsamt teilte auf Anfrage mit: "Auf dem Steinbruchgelände Plettenberg befindet sich ein genehmigter Sprengstoffbunker, der den Anforderungen der zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz entspricht. In dem Bunker dürfen theoretisch bis zu 8000 Kilogramm Gesteinssprengstoffe gelagert werden, wobei diese Mengen bislang nach Aktenlage nicht ausgeschöpft wurden."

Gesteinssprengstoffe seien Produkte mit definierten Eigenschaften. Zu den Bestandteilen könne auch Ammoniumnitrat gehören. Dieses liege aber dort nicht in Reinform vor, wie dies vermutlich in Beirut der Fall gewesen sei, "so dass sowohl die gegebene Situation der zugelassenen Lageranlagen als auch die zugelassenen Sprengstoffe bereits für sich gesehen mit der Situation im Libanon nicht vergleichbar sind". Der Explosionsschutz erfolge durch die Zugabe von Zusatzstoffen, durch die Form und Verpackung sowie die strengen Regelungen zur Lagerung und zum Transport und werde damit auf mehreren Ebenen sichergestellt. Das Herbeiführen einer Explosion erfordere darüber hinaus eine starke Initialzündung, so dass am Steinbruch spezielle Zündsysteme eingesetzt werden müssten.

Zustand des Lagers wird regelmäßig geprüft

Für den gewerbsmäßigen Umgang mit Sprengstoff sei zudem eine Erlaubnis nötig. Vor Ausstellung der Erlaubnis werde neben der Fachkunde auch die Zuverlässigkeit der Person abgeprüft. Der Erlaubnisinhaber habe den Umgang mit Sprengstoffen genauestens in einem Lagerbuch zu dokumentieren. Darin würden auch die Lagermengen erfasst. Die Aufzeichnungen könnten auf Verlangen von der Behörde eingesehen werden. Zudem fänden durch das Landratsamt regelmäßig Begehungen statt, um den Zustand des Lagers zu überprüfen.

Zu beachten sei überdies, dass die zugelassenen Sprengstoffbunker nicht mit einfachen Lagergebäuden zu vergleichen seien. So würden nach dem Sprengstoffgesetz sowie den dazugehörigen Verordnungen strenge Anforderungen sowohl an den Aufstellort als auch an die Anordnung sowie die Konstruktion als solche gelten.

Schließlich, so das Landratsamt weiter, hätten sich zwischenzeitlich die "Just-in-time"-Belieferungen der Sprenganlagen durch den Sprengstofflieferanten etabliert. Dies habe zur Folge, dass der Lieferant mit der angeforderten Menge Sprengstoff unmittelbar zu den vorbereiteten Bohrlöchern fahre und diese fülle. "Der Sprengstoffbunker wird daher in der Regel nur noch zur Zwischenlagerung geringer Mengen Sprengstoff genutzt, die weit unter dem genehmigten Umfang liegen".