Majer hatte, wie berichtet, gegen die vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) am 22. Februar 2017 genehmigte Erhöhung der Ersatzbrennstoffe im Zementwerk von bisher 60 auf 100 Prozent geklagt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren waren von 16 Personen Einwendungen erhoben worden.
Majer machte bei der Klage Verfahrensfehler geltend und bemängelte, dass die Genehmigung, die auch hohe Ausnahmegenehmgigungen für die Schadstoffgrenzwerte erhalte, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen worden sei, mit der die Unbedenklichkeit der Zusatzbelastung hätte nachgewiesen werden müssen. Er führte ins Feld, dass bei einem Zementwerk bei Karlsruhe vom dortigen RP eine solche Prüfung angeordet worden sei. Zudem wird bemängelt, dass die Filtertechnik im Zementwerk "weder dem heutigen Stand der Technik noch dem Standard von modernen Müllverbrennungsanlagen" entspreche. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte im Genehmigungsverfahren festgestellt, dass es keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfe, weil eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorgenommen worden sei mit dem Ergebnis, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe bei einer Erhöhung der Ersatzbrennstoffe von 60 auf bis zu 100 Prozent nicht zu erwarten seien. Zudem müssten durch die Anhebung des Anteils der Ersatzbrennstoffe an der Feuerungswärmeleistung strengere Grenzwerte eingehalten werden, so dass im Vergleich zum bisherigen Zustand Verbesserungen im Hinblick auf die Luftschadstoffemissionen eintreten würden.
Die Behörde führte weiter aus, dass beim Einsatz von Ersatzrohstoffen in Zementwerken die Anforderungen der 17. Bundesimmissionsschutzverordngung gelten würden. "Bei Einhaltung der festgelegten Emissionsgrenzwerte hat Holcim Anspruch auf Genehmigung."
Das Verwaltungsgericht hatte sich 2019 ebenfalls mit dem Thema auseinandergesetzt – im Rahmen des Antrags von Norbert Majer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Das Gericht führte aus, dass die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und die Grenzwerte eingehalten würden. Der Verwaltungsgerichtshof wies eine Beschwerde aus formalen Gründen ab. Die Gemeinde Dotternhausen lehnte den Antrag von Majer und der NUZ, sich an den Prozesskosten zu beteiligen, ab.
Wie der Leiter des Zementwerks, Dieter Schillo, ausführte, bringe der Ersatz von Steinkohle durch andere Brennstoffe Vorteile für die Umwelt, weil die Genehmigung niedrigere Emissionsgrenzwerte vorgebe, und für die Gesellschaft, weil Stoffkreisläufe geschlossen würden.
Zu den Ersatzbrennstoffen, die im Zementwerk eingesetzt werden, zählen unter anderem Trockenklärschlamm, Dachpappe, Altreifen, Bearbeitungsöle, Kunststoffe und Papierfaserfangstoffe.
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