So soll sie aussehen, die von Holcim geplante neue Seilbahn. Foto: Holcim Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: NUZ erhebt bei Regierungspräsidium Einspruch

Dotternhausen (det). Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat einen Brief an das Regierungspräsidium in Tübingen abgeschickt. Er erhebt Einspruch und Einwendungen gegen den Neubau der vom Unternehmen Holcim geplanten neuen Seilbahn.

Verstoß gegen Vorgaben

Im Namen des Vereins hält Vorsitzender Norbert Majer unter anderem fest, dass die neue Seilbahn gegen die naturschutzrechtlichen und umweltschutzrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen verstoße. Sie sei keinesfalls erforderlich; es könnten auch durch weniger kostenintensive Aufwendungen noch für viele Jahre eine Betriebsbereitschaft hergestellt werden, zumal der Gesteinsabbau auf dem Plettenberg und insbesondere die Süderweiterung sehr strittig seien.

Um Behörden nicht schadenspflichtig zu machen, müsse die Genehmigung so lange zurückgestellt werden, bis der Antrag auf Süderweiterung rechtskräftig entschieden sei und feststehe, wie viel Kubikmeter Kalkstein auf dem Plettenberg überhaupt noch entnommen werden könnten. Hierüber habe die Genehmigungsbehörde von der Firma Holcim einen detaillierten Nachweis zu fordern.

Es gehe keinesfalls nur um unternehmerische Entscheidungen, so Majer weiter. Die Besonderheit des Plettenbergs für den Natur- und Umweltschutz und die Naherholung sowie die Erhaltung einer unversehrten Kulisse ergäben sich bereits aus einem Gutachten des damaligen Kreisbeauftragen für Naturschutz und Landschaftspflege des Zollernalbkreises aus dem Jahre 1974 und der Ausweisung des Plettenbergs als Landschaftsschutzgebiet im Jahre l939. Wenn auch die Hochfläche des Plettenbergs 2018 aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wurde, liege die neue Seilbahn großteils und mit der so wichtigen Bergkante noch ganz im Landschafts-schutzgebiet, hält Majer fest.

Verlegung der Bergstation

In dem Schreiben heißt es weiter, dass bei einer neuen Seilbahn auch die Bergstation aus landschaftlichen und naturschutzrechtlichen Gründen weiter in den Steinbruch hinein verlegt werden müsste. Dadurch wäre die einmalige Kulissenansicht der Nordseite des weithin sichtbaren Berges nicht mehr so geschädigt. Der dortige einmalige Bergwald genieße aus vielen Gründen ein einmaliges Schutzinteresse. Zudem wären bei einer Verlegung der Bergstations "erheblichste Lärmbelastungen für ganz Dotternhausen, aber auch die Natur und Tierwelt weitgehend eingedämmt". Dies sei aktuell nicht der Fall.