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Kampf der Gemeinde hat sich gelohnt: Verwaltungsgerichtshof erteilt Vorhaben in Dotternhausen grünes Licht.

Dotternhausen - Der dm-Markt in Dotternhausen darf gebaut werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden – obwohl das Vorhaben dem Regionalplan widerspricht.

Diese für Dotternhausen wichtige Information gab der Balinger Oberbürgermeister Helmut Reitemann am Dienstagabend im Balinger Gemeinderat bekannt. Auch die Stadt Balingen war, wie der Regionalverband Neckar-Alb mit einem sogenannten Planungsgebot, gegen den in Dotternhausen geplanten dm-Markt vorgegangen – letztlich erfolglos.

Reitemann sagte, die Verwaltungsrichter hätten die Angelegenheit im Eilverfahren entschieden. Dem Verwaltungsgerichtshof lagen demnach zwei Punkte zur Beratung vor: Die Frage, ob ein weiterer Markt im Dotternhausener Gewerbegebiet "Großer Acker" die Grenze der "Großflächigkeit" überschreitet und damit dem Regionalplan widerspricht – und, ob die Baugenehmigung für den dm-Markt, die das Landratsamt Zollernalb erteilt hat, rechtmäßig ist.

Irritierenderweise bejahten die Richter beide Fragen: Der Markt verstößt gegen den Regionalplan – darf aber gleichwohl gebaut werden; dies deshalb, weil die Baugenehmigung auf der Grundlage des Bebauungsplans erteilt wurde, der noch vor Inkrafttreten des Regionalplans rechtsgültig war.

Laut Reitemann wird der Regionalverband gegen diese Entscheidung nicht weiter vorgehen, nicht ins Hauptverfahren einsteigen. Damit ist die Sache entschieden. Mit anderen Worten: Für den Drogeriemarkt könnten in Dotternhausen schon morgen die Bagger anrollen. Der Kampf der Gemeinde Dotternhausen für die Ansiedlung eines weiteren Markts an der Bundesstraße 27 hat sich damit gelohnt.

Statt den weiteren Klageweg in dieser Angelegenheit zu beschreiten, wolle der Regionalverband nun laut Reitemann nun den Antrag beim baden-württembergischen Wirtschaftsministerium stellen, dass von Regionalverbänden ausgesprochene planungsgebote künftig aufschiebende Wirkung entfalten sollen. Ansonsten bestehe angesichts der Dotternhausener dm-Entscheidung die Gefahr, so Reitemann, dass landauf-landab immer wieder gegen Vorgaben des Regionalplans verstoßen werde.