BETRIFFT: Klageverfahren gegen Holcim

Das Landratsamt hat die Unterstützung der NUZ durch die Gemeinde für rechtswidrig erklärt. Die Behörde führt aus, dass nicht die NUZ, sondern eine Privatperson Antragsteller bei den Gerichtsverfahren gewesen sei. Hier liege auch der Unterschied zum Fall in Münsterdorf, wo die Gemeinde 20 000 Euro Rechtstreitkosten bei der Holcim-Abfallverbrennungsklage übernommen hat. Wesentlicher Unterschied sei, dass dort die Gemeinde in der Bürgerinitiative Mitglied sei und es sich um ein abgeschlossenes Verfahren handle.

Die Hauptklage von Herrn Majer liegt immer noch zur Entscheidung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen vor. Damit ist die Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erhöhung der Ersatzbrennstoffe von 60 auf 100 Prozent notwendig ist, noch nicht endgültig geklärt. Mir stellt sich die Frage, weshalb das Landratsamt falsche Auskünfte weitergibt? Wenn das Landratsamt den letzten Stand der Klage nicht kennt, hätte es sich auch an den Verein NUZ oder ans Gericht wenden können. Tatsächlich sind nicht die NUZ oder Einzelbürger dazu da, die Belastungen der Atemluft und Boden- und Lebensmittelbelastungen zu verhindern. Dies ist eine staatliche Aufgabe, die zunächst die Standort-Gemeinde, der Bürgermeister, der Gemeinderat, der Landrat, der Regierungspräsident oder gar Ministerpräsident Kretschmann wahrzunehmen hätte, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Es dürfen keine weiteren Ausnahmegenehmigungen zu noch größerer Luft- und Klimabelastungen erteilt werden, die die Gesundheit und Umwelt gefährden. Dafür gibt es Grenzwerte und die sind einzuhalten. Punkt!

Ein Lob an den Gemeinderat von Balingen, der den Einbau von modernsten Filteranlagen forderte! Aber was ist daraus geworden? Seit fünf Jahren verzögert das Zementwerk den Einbau dieser Filter. Davon sind auch Balingen und die ganze Umgebung betroffen. Holcim hat auch in Lägerdorf versucht, der dortigen Bürgerinitiative das Klagerecht abzusprechen, da eine BI selbst nicht gesundheitlich betroffen wäre. Auch dafür hat die Gemeinde Geld bereitgestellt! Gerade deshalb musste der Verein NUZ beschließen, dass Privatpersonen stellvertretend für den Verein und die Gemeinde klagen. Hierdurch sind die Richter gezwungen, sich neben der rechtlichen Seite auch mit den Giftstoffen und Abgasinhalten auseinander zu setzten. Nur so kann die Einhaltung von gesetzlichen Grenzwerten überprüft werden.

Die Kläger Norbert Majer und Siegfried Rall sind Einzelpersonen, die bereit waren, Klage einzureichen, denn Holcim tut freiwillig nichts. Dass Privatpersonen stellvertretend für die Gemeinde und alle Bürger die Gerichtskosten tragen müssen, ist unakzeptabel! Wenn kein Rückhalt für sie da ist, dann werden diese Kämpfer weniger und die Allgemeinheit wird mit den Folgen der Luftverschmutzung leben müssen, gerade auch die junge Generation. Kann das das Ziel einer lebenswerten Gemeinde oder eines Landkreises sein?

Majda Effinger | Balingen