Kommunales: Bürgermeisterin Monique Adrian nunmehr seit einem Jahr krank
Dotternhausen (bv). Bürgermeisterin Monique Adrian ist nun seit einem Jahr krankgeschrieben. Die Amtsgeschäfte im Rathaus führt Amtsverweser Alfons Kühlwein. Wie er im Rahmen der Haushaltsberatungen darlegte, führe diese besondere Situation auch zu höheren Personalausgaben für die Gemeinde. Bürgermeisterin Adrian ist laut Stellenplan der Gemeinde in der Besoldungsgruppe A 15, Amtsverweser Kühlwein in A 14 eingruppiert. Wie ist der aktuelle Sachstand? Der Schwarzwälder Bote fragte beim Kommunalamt des Landratsamts Zollernalb nach.
Ist dem Landratsamt bekannt, ob Frau Adrian vor Beendigung ihrer offiziellen Amtszeit ins Rathaus zurückkehren wird?
Derzeit ist nicht absehbar, bis wann es Frau Bürgermeisterin Adrian möglich sein wird, wieder ins Rathaus zurückzukehren. Sie ist nach wie vor krankgeschrieben.
Wann endet ihre offizielle Amtszeit?
Die Amtszeit endet mit Ablauf des 31. Januar 2021. Nach Paragraf 47 der Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Frühester Wahltag wäre daher der 1. November 2020. Den Termin legt der Gemeinderat fest.
Ist vom Landratsamt inzwischen ein Amtsarzt eingeschaltet und die Dienstunfähigkeit von Frau Adrian festgestellt worden?
Bestehen Zweifel daran, ob ein Beamter gesundheitlich in der Lage ist, seinen Dienst ordnungsgemäß zu verrichten, kann eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden. Der Amtsarzt entscheidet, ob die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit durch geeignete Maßnahmen (Reha, ambulante oder stationäre Behandlung) möglich ist, oder der Beamte in den Ruhestand versetzt wird. Entsprechende Untersuchungen wurden durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt. Es gilt, die Persönlichkeitsrechte der erkrankten Bürgermeisterin zu achten; daher dürfen keine näheren Auskünfte gegeben werden.
Erhält Frau Adrian während der gesamten Zeit ihrer Krankschreibung die vollen Bezüge?
Beamte erhalten während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihre Besoldung. Aufwandsentschädigungen hingegen werden bei längerer Krankheit eingestellt.
Erhält Frau Adrian das volle Ruhestandsgehalt, wenn ihre zweite Amtszeit endet ohne dass sie zuvor ihren Dienst noch einmal angetreten hat?
Sofern Frau Adrian mit Ablauf der Amtszeit in den Ruhestand tritt, erhält sie die Versorgung, die ihr nach 16-jähriger Dienstzeit zusteht.