Aufreger: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen

Dotternhausen/Sigmaringen (mai) . Erfolg für die Bürgerinitiative für verträglichen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg, vertreten durch Siegfried Rall: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dass die Gemeinde Dotternhausen die Kosten für ein Verfahren tragen muss, mit dem Rall die Absetzung eines Tagesordnungspunkts im Dotternhausener Gemeinderat erreichen wollte.

Der Antrag hatte sich noch vor der Sitzung im Juli 2017 eigentlich erledigt, weil Bürgermeisterin Monique Adrian nach massivem öffentlichem Druck das Thema von der Tagesordnung nahm. In der Folge erklärte Rall gegenüber dem Verwaltungsgericht, dass er seinen Antrag zurückziehe. Er sollte indes die Kosten tragen. Dagegen war Rall wiederum vorgegangen mit der Begründung, dass seine Rücknahme nur aufgrund der Erledigung des Antrags erfolgt sei – die Gemeinde Dotternhausen habe ihr "Unrecht" eingesehen; als unterlegene Partei müsse sie also auch für die Kosten aufkommen. Genau so sieht es nun auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Klage wegen Ablehnung des Bürgerbegehrens ist derzeit noch anhängig

Das Gericht hat in diesem Zusammenhang auch auf die dreijährige Bindungswirkung der Gemeinde durch den Bürgerentscheid und das Recht jedes Bürgers hingeweisen, dies verwaltungsrechtlich einzufordern.

Noch ist beim Verwaltungsgericht nach Darstellung der Bürgerinitiative die Klage wegen der Ablehnung des nach dem Bürgerentscheid folgenden Bürgerbegehrens anhängig. Immerhin habe das Landratsamt, so die BI, im hierzu ergangen Widerspruchsbescheid eingeräumt, dass es wohl keine vertragliche Bindung der Gemeinde aus einer l986 eingereichten Anfrage auf eine Steinbrucherweiterung gebe. Gerade aber diese vertragliche Bindung aus einem Abbauvertrag im Jahre 2000 spielte bei der Ablehnung des Bürgerentscheides durch den Gemeinderat eine entscheidende Rolle.

Es gehe nun im wesentlichen noch darum, teilt die BI mit, ob die Erhaltung einer Resthochfläche mit 250 Metern Breite für die Bürger genau genug beschrieben ist. Gewinnt die BI auch hier, müsste erneut ein Bürgerentscheid in der Gemeinde Dotternhausen durchgeführt werden, es sei denn, der Gemeinderat würde dann nach einer solchen Verhandlung selbst einen entsprechenden Beschluss herbeiführen.