Um den Plettenberg-Steinbruch wird weiter hart gerungen. Foto: Privat Foto: Schwarzwälder Bote

Verein NUZ geht gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts vor. Beschwerde hat "keine aufschiebende Wirkung".

Dotternhausen - Sie lassen nicht locker: Der Verein NUZ um die Dotternhausener Bürgeraktivisten hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in Sachen Eilantrag zum Bürgerbegehren eingelegt. Diese hat aber laut Gericht keine aufschiebende Wirkung.

Damit kann nach Aussage des Pressesprechers des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Otto-Paul Bitzer, der Gemeinderat über den Vertrag mit Holcim abstimmen. Diese Auffassung bestätigt auch der Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Matthias Hettich: "Eine Beschwerde hat nach den Grundsätzen des Verwaltungsrechts keine aufschiebende Wirkung." Geprüft würden die Gründe des Beschwerdeführers, wonach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts seiner Meinung nach nicht richtig sei.

Zwar ist laut Bitzer das gesamte Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden, mit der Ablehnung des Eilrechtsschutzantrags sei aber auch das Verbot gegenüber der Gemeinde erloschen, nicht über den Vertrag mit Holicm abstimmen zu dürfen.

Genau das aber wollen die Bürgeraktivisten um die drei NUZ-Vorsitzenden Norbert Majer, Siegfried Rall und Bernd Effinger verhindern: "Die Gemeinde und Holcim wollen Tatsachen schaffen, ehe über das Bürgerbegehren entschieden ist oder in Folge ein Bürgerentscheid ansteht. Dann wäre die Gemeinde nämlich drei Jahre lang an das Votum gebunden, das wollten Gemeindeverwaltung und Holcim unbedingt verhindern." Majer erinnerte daran, dass im kommenden Jahr Kommunalwahlen sind und die Bürgermeisterwahl 2020 ansteht. Mit der Vertretung seiner Interessen hat der Verein nun den Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper beauftragt, der auch die Grünen in Sachen Stuttgart 21 vertrete.

"Wird der neue Vertrag mit Holcim unterzeichnet, ist die Sache gelaufen", betonte Majer am Donnerstag in einem Pressegespräch in der Schömberger Waldschenke.

Für die Bürgeraktivisten ist nach wie vor unverständlich, weshalb wesentliche Passagen in den Vertragstexten geschwärzt seien. "Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat müssen entscheiden, was wichtiger ist: das öffentliche Interesse an den Inhalten der Verträge oder das sogenannte Betriebsgeheimnis." Majer fragt: "Wieso dürfen die Bürger nichts über Laufzeit, Rücktritt, Kündigung, Pacht, Fälligkeit, Indexierung und Kosten für die neu geplanten Rekultivierungsmaßnahmen erfahren, wenn die Verlegung der Albvereinshütte schon 500 000 Euro kostet?" Dies alles sei unverständlich und spreche dafür, dass Holcim und die Gemeinde etwas zu verbergen hätten.

Den Bürgeraktivisten ist nach wie vor unklar, weshalb ihr Begehren als unzulässig eingestuft wird. "Die Fragestellung mit dem 250-Meter-Abstand zur Steilkante in Richtung Ratshausen und Hausen am Tann ist eindeutig, die versteht jeder Bürger", betonen Effinger und Rall. Und wie bitte schön solle man im Bürgerbegehren einen Vorschlag zur Kostendeckung machen, wenn man nicht einmal wisse, wie lange der Vertrag laufe und wie hoch die Einnahmen der Gemeinde seien?

Unverständlich ist für Majer auch, wie das Kommunalamt im Landratsamt zur Einschätzung gelangen könne, dass das Begehren unzulässig sei, wenn man die Fragestellung zuvor mit dessen Leiterin Cornelia Staab abgeklärt habe.