Ist im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in den Blickpunkt gerückt: Der Holcim-Steinbruch auf dem Plettenberg, der erweitert werden soll. Foto: Archiv

NUZ-Vorsitzender Norbert Majer beruft sich auf alte Pachtverträge. Landratsamt unter Druck.

Dotternhausen - Die geplante Süderweiterung des Plettenberg-Steinbruchs ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wieder in den Blickpunkt gerückt. Dabei geht es auch um den Abbau des Hausener Hörnles und der Ostkulisse, zu dem Dotternhausens Altbürgermeister und NUZ-Vorsitzender Norbert Majer Stellung nimmt.

Majer war Bürgermeister von l973 bis l989, also während der Zeit, in der l977 und 1982 die noch bestehenden Abbaugenehmigungen der Gemeinde erteilt worden sind.

Majer betont: "Die Hausener liegen mit ihren Wünschen, Forderungen und Rechtsbewertungen richtig." Erst eine neue Genehmigung löse die bisherigen rechtsverbindlichen Genehmigungen auf oder ergänze diese.

Die Aussage von Holcim, das Hausener Hörnle werde, Stand heute, erst 2036 bis 2041 abgebaut, solle "nur die Leute beruhigen und auf die falsche Fährte führen." Die Aussagen von Bürgermeisterin Monique Adrian, dass die Gemeinde einverstanden sei, wenn die Kulisse bis zur Erschöpfung einer Süderweiterung bestehen bleibe, widerspreche denen des Gemeinderats, weil dort dem Grundsatz nach betont werde: "Dotternhausen interessieren die Hausener Interessen nicht." Majer fragt daher: "Was ist südliche Erschöpfung und was will Holcim?"

Durch den vehementen Einsatz der Bürgerinitiativen habe die bisher geplante Abbauerweiterung zunächst auf 8,6 Hektar reduziert werden können. Die Abbauflächen würden sich im Genehmigungsverfahren herauskristallisieren. Erste Antragsunterlagen seien vom Landratsamt, wohl wegen Unvollständigkeit, wieder eingesammelt worden. Laut Majer hat das Genehmigungsverfahren 1977 dreieinhalb Jahre, das Änderungsverfahren 1982 rund fünf Jahre lang gedauert.

So werde immer wieder behaupten, der Abbau der Ostkulisse sei längst genehmigt und die Ränder in Richtung Schafberg würden in jedem Falle fallen. "Warum wird aber nicht der gesamte Inhalt der Genehmigungen und der gemeindlichen Pachtverträge, insbesonders der Jahre 2000 bis 2005, zitiert?", will Majer wissen. Als Grund führt er an: "Die Hauptpassagen werden einfach unterschlagen. So ist l977/82 festgelegt worden, dass mit diesen Genehmigungen Schluss ist mit dem Abbau auf dem Plettenberg." Erst dann sollte das Hausener Hörnle zur Geländeangleichung abgetragen werden. Die ganze Südhochfläche, von der früheren Zufahrt zur Bundeswehrstation bis zu den Hangkanten Richtung Ratshausen und Hausen sowie bis zur Plettenberghütte sollten aus naturschutzrechtlichen Gründen erhalten bleiben.

"Strengere Maßstäbe"

In der Genehmigung von 1977 stehe: "Die Entscheidung ist jederzeit widerruflich, wenn das Landratsamt auf Grund nachträglich eintretender Tatsachen berechtigt wäre, die Genehmigung nicht zu erteilen, wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde oder soweit es gilt, schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhindern oder zu beseitigen". Damals habe es weder Gutachten zu Trinkwasser- und Hochwasserschutz, noch zu Arten- und Pflanzenschutz gegeben. Die Naturschutzgebiets- und Sonderbiotopausweisungen und strengere gesetzliche Vorschriften seien erst nachträglich entstanden.

Auch werde im Pachtvertrag 2000 und danach alle Jahre bis 2015 ausdrücklich festgehalten, dass bei einer eventuellen Süderweiterung die Belange der Gemeinde mit zu beachten seien.

Die Belange der Gemeinde, zu denen neben dem Naturschutz auch die Gewerbesteuer gehört, sind laut Majer durch Holcim und das Landratsamt nicht beachtet worden. Es seien bereits 2004 von Holcim Gewinnabführungsverträge zum Nachteil für die Gemeinde- und Kreisfinanzen abgeschlossen worden. Die Abbaukapazitäten hätten sich aber erhöht. Deshalb müssten die Karten im Genehmigungsverfahren neu gemischt werden. Wenn sich Holcim auf alte Rechte berufe, könnte dies auch die Gemeinde Hausen tun.

Weiter führt Majer aus, dass die Meinungsbildung der Bürger bisher von den Anwälten der Gemeinde und Holcim mit hohem Kostenaufwand blockiert worden sei. Dies widerspreche den demokratischen Mitentscheidungsrechten der Bürger. Majer: "In Sachen Landschaftsausbeutung und Luftverschmutzung sollten zum Schutz der Gesundheit der Bürger strenge Maßstäbe angewandt werden."