Verfügt nach Ansicht des Verwaltungsgericht über moderne Anlagen: das Zementwerk in Dotternhausen. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Wirtschaft: Verwaltungsgericht lehnt Antrag von Norbert Majer ab / Kläger legt gegen den Beschluss Beschwerde ein

Die Holcim-Anlagen entsprechen dem Stand der Technik, das Zementwerk halte die Grenzwerte ein. Dies ist der Tenor eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das in Bezug auf den erhöhten Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk gegen den Kläger entschieden hat.

Dotternhausen. Holcim betreibe im Zementwerk Dotternhausen mit der SNCR-Anlage zur Verminderung von Emissionen eine Anlage, die dem Stand der Technik entspreche. Dies unterstreicht das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Rahmen des Beschlusses, den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Klägers Norbert Majer abzulehnen.

Wie Holcim dazu mitteilt, wollte der Kläger mit seinem Antrag verhindern, dass im Zementwerk Kohle komplett durch Ersatzbrennstoffe ersetzt werden kann. Holcim hatte bereits im Frühjahr 2017 grünes Licht vom Regierungspräsidium Tübingen für den Einsatz von 100 Prozent Ersatzbrennstoffe erhalten.

Werksleiter Dieter Schillo betont in einer Stellungnahme: "Der Ersatz von Steinkohle durch Ersatzbrennstoffe bringt für alle Vorteile. Für die Umwelt, weil die Genehmigung niedrigere Emissionsgrenzwerte vorgibt, die das Zementwerk dank Investitionen in die Anlagentechnik und optimierter Betriebsweise problemlos bereits seit 2017 einhält." Und weiter: Auch für die Gesellschaft bringe dies Vorteile, weil durch die Ersatzbrennstoffe der Rohstoff Kohle gespart werde, und vor allem, weil im Sinne der Kreislaufwirtschaft Stoffkreisläufe geschlossen würden.

Zu den Ersatzbrennstoffen, die seit vielen Jahren im Zementwerk eingesetzt werden, zählen laut Schillo Trockenklärschlamm, Dachpappe, Altreifen, Bearbeitungsöle, Kunststoffe und Papierfaserfangstoffe.

Der Werksleiter führt weiter aus: "Wir bleiben bei den gleichen Stoffen, werden allerdings für eine größere Menge als bisher eine sinnvolle Verwertung anbieten und gleichzeitig die Zementproduktion nachhaltiger machen können."

Norbert Majer habe zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingefordert. Hingegen bezeichne das Verwaltungsgericht die durchgeführte UVP-Vorprüfung als ausreichend. Insofern sei auch in diesem Punkt die Rüge von Norbert Majer erfolglos geblieben, sagt Schillo.

Auch Majers Kritik an den Ausnahmegenehmigungen für die Emissionen an Gesamtkohlenstoff, Ammoniak und Kohlenmonoxid sei nicht gerechtfertigt. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts seien diese Ausnahmegenehmigungen rechtmäßig.

Norbert Majer hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhoben.