Dieter Flik Foto: SB-Archiv

Bürgermeister Flik hat gegen sieben Lokalpolitiker Anzeige erstattet. Grund war ein Flugblatt.

Dornstetten - Das von Bürgermeister Dieter Flik gegen sieben Mitglieder seines Gemeinderats angestrengte Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Landespresserecht wurde wegen der Geringfügigkeit des Vergehens eingestellt.

Von der Anzeige wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht nach Paragraf 8 des Landespressegesetzes waren sowohl die Fraktionsmitglieder der Freien Bürger als auch die SPD-Rätin Monika Schwarz betroffen. Die angezeigten Räte hatten sich im Juni via eines mit "Informationsblatt an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dornstetten" überschriebenen Flugblatts an die Bevölkerung gewendet.

Darin hatten sie über den Stand des Bebauungsplans der Bahnhofstraße informiert und die Bevölkerung aufgefordert, sich aktiv an einem Bürgerbegehren zu beteiligen, um ein Inkrafttreten des Bebauungsplans zu verhindern. Bürgermeister Dieter Flik hatte dieses Vorgehen mit einer umfassenden öffentlichen Stellungnahme quittiert. In dieser hatte er unter anderem kritisiert, dass das Flugblatt gegen geltendes Presserecht verstoße.

Stein des bürgermeisterlichen Anstoßes: Die Räte hatten das Flugblatt zwar mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet, jedoch auf die Angabe ihrer Adressen verzichtet. Nach Landespressegesetz ist ein Flugblatt jedoch grundsätzlich mit einem vollständigen Impressum zu versehen. Diese Unterlassung von Seiten der Räte hatte den Schultes derart verärgert, dass er in seiner Stellungnahme eine an dem Flugblatt beteiligte Rätin mit juristischer Vorbildung namentlich heraushob.

In der Folge zeigte Flik seine Gemeinderäte bei der Landespolizeidirektion des Regierungspräsidiums Karlsruhe an. Von der Anzeige hatten die Betroffenen nach eigenen Angaben erst vor wenigen Tagen durch ein Schreiben der Landespolizeidirektion über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfahren.

Anzeige betrachtet man als Lappalie

Die Anzeige betrachtet man im Regierungspräsidium Karlsruhe eher als Lappalie. Wie der zuständige Regierungsdirektor der Landespolizeidirektion unserer Zeitung erklärte, habe er die Räte erst gar nicht über das Ermittlungsverfahren informiert. Ein übliches Vorgehen, wenn nach einer ersten Durchsicht der Akten klar sei, dass das Verfahren eingestellt werde.

In seiner knapp vierseitigen schriftlichen Begründung führt er an, die Räte hätten bei ihrem Verstoß gegen das Landespresserecht "allenfalls mit leichtester Fahrlässigkeit" gehandelt. Was die Herausgabe von Presseerzeugnissen angehe, handele es sich bei den Betroffenen um Laien, "auch von einem Juristen, der nicht auf dem Gebiet des Presse- und Medienrechts spezialisiert ist, können diese Kenntnisse nicht ohne weiteres erwartet werden", so die schriftliche Begründung weiter.

Im Übrigen seien die Betroffenen als Gemeinderäte in einer Stadt mit 8000 Einwohnern "eindeutig identifizierbar und unproblematisch ermittelbar". Somit sei dem Zweck des Paragrafen 8 des Landespressegesetzess den für den Inhalt des Druckwerks Verantwortlichen ermitteln zu können, genüge getan.