In der Folge zeigte Flik seine Gemeinderäte bei der Landespolizeidirektion des Regierungspräsidiums Karlsruhe an. Von der Anzeige hatten die Betroffenen nach eigenen Angaben erst vor wenigen Tagen durch ein Schreiben der Landespolizeidirektion über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfahren.
Anzeige betrachtet man als Lappalie
Die Anzeige betrachtet man im Regierungspräsidium Karlsruhe eher als Lappalie. Wie der zuständige Regierungsdirektor der Landespolizeidirektion unserer Zeitung erklärte, habe er die Räte erst gar nicht über das Ermittlungsverfahren informiert. Ein übliches Vorgehen, wenn nach einer ersten Durchsicht der Akten klar sei, dass das Verfahren eingestellt werde.
In seiner knapp vierseitigen schriftlichen Begründung führt er an, die Räte hätten bei ihrem Verstoß gegen das Landespresserecht "allenfalls mit leichtester Fahrlässigkeit" gehandelt. Was die Herausgabe von Presseerzeugnissen angehe, handele es sich bei den Betroffenen um Laien, "auch von einem Juristen, der nicht auf dem Gebiet des Presse- und Medienrechts spezialisiert ist, können diese Kenntnisse nicht ohne weiteres erwartet werden", so die schriftliche Begründung weiter.
Im Übrigen seien die Betroffenen als Gemeinderäte in einer Stadt mit 8000 Einwohnern "eindeutig identifizierbar und unproblematisch ermittelbar". Somit sei dem Zweck des Paragrafen 8 des Landespressegesetzess den für den Inhalt des Druckwerks Verantwortlichen ermitteln zu können, genüge getan.
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