Allmählich wird es konkret: Die Stadthalle in Dornstetten wird saniert – voraussichtlich für rund 7,5 Millionen Euro. Archiv-Foto: Haier Foto: Schwarzwälder Bote

Fördermittel: Dornstetter Rat bringt Großprojekt auf den Weg / Zeitplan an Bundeszuschuss geknüpft

Die Stadthallensanierung ist auf dem Weg. Vorausgesetzt, ein zunächst formlos beantragter und nun formell bis 6. April zu beantragender Bundeszuschuss von rund 2,5 Millionen Euro kommt, muss das Großprojekt bis Ende 2024 realisiert sein.

Dornstetten. In einem Beschlusspaket votierte der Dornstetter Gemeinderat einstimmig für diesen Antrag auf Bezuschussung, für die Generalsanierung bis Ende 2024 und dafür, dass der städtische Eigenanteil bei dem Ganzen voraussichtlich rund 5,1 Millionen Euro betragen wird.

Kämmerer Jochen Köhler hatte zuvor Details des mit Gesamtkosten von rund 7,5 Millionen Euro zu Buche schlagenden Projekts erläutert. Demnach ist die Zuschussbewilligung aus dem Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" insbesondere an die Sanierung bis Ende 2024 geknüpft. Den Antrag dafür habe die Stadtverwaltung wegen der Kürze der Zeit ohne Beteiligung des Gemeinderats bereits im vergangenen Jahr gestellt. Dies sei formlos bis zum 12. August 2020 möglich gewesen. Gestützt habe man sich dabei auch auf zwei bereits vorliegende Gemeinderatsbeschlüsse für die Stadthallensanierung.

Aus dem Generalsanierungsplan in seiner jetzigen Form herausgenommen wurde die einst angedachte Küchenerweiterung. Einkalkuliert im aktuellen Plan sind außerdem Kostensteigerungen von rund 7,5 Prozent gegenüber ursprünglichen Planungen seit Anfang des Jahres 2018. Das beauftragte Architekturbüro hatte empfohlen, diese auch mit Blick auf die anteilige Umsatzsteuer einzuplanen.

Insgesamt werde angenommen, dass neben dem Bundesprogramm keine weiteren Förderungen möglich sein werden, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Geprüft werde derzeit dennoch, obwohl offenbar keine Kombination von Bundes- und Landeszuschüssen möglich sei, wie es aussehe, wenn man das Gesamtprojekt nach Bauabschnitten beziehungsweise Gewerken aufgliedert und trennt. Konkret geht es darum, ob der Teil, der nicht über das Bundesprogramm gefördert wird, beim Landessanierungsprogramm angemeldet werden könnte.