In Dornstetten profitiert unter anderem die Bläserklasse des Gymnasiums von der Musik- und Kunstschule. (Symbolfoto) Foto: Thomas Frey/dpa

Der Dornstetter Gemeinderat hat sich auf einen Zuschuss für die Musik- und Kunstschule Region Freudenstadt von jeweils 20 000 Euro für die kommenden drei Jahre geeinigt.

24 000 Euro für dieses Jahr und – zugesichert – für die kommenden drei Jahre je 20 000 Euro: Auf diese Zuschussbeträge für die Musik- und Kunstschule Region Freudenstadt (MuK) hat sich der Gemeinderat Dornstetten in seiner jüngsten Sitzung geeinigt. Dann wolle man noch einmal neu über das Thema beraten.

 

Zuvor hatte das Gremium ausgiebig Für und Wider in Zeiten knapper Kassen diskutiert. Doch der hohe Stellenwert musikalischer Erziehung war dem Gremium am Ende wichtig.

Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass sich ab kommendem Jahr die Finanzierungslage der Schule drastisch ändert. Der Grund, so machte neben Bürgermeister Bernhard Haas auch die Leiterin der Schule, Mikela Becker, seit 1. Juli dieses Jahres im Amt, deutlich, sei ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Beschäftigung von Musiklehrern.

Lehrer müssen in der Regel fest angestellt werden

Im sogenannten Herrenberg-Urteil habe das Gericht entschieden, dass eine nicht selbstständige Honorartätigkeit nicht vorliege, sondern dass die Honorarkraft in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Stadt stehe. Zudem habe das Gericht weitgehende Kriterien für ein Arbeitsverhältnis festgelegt. Sofern eine Bindung, ein Kriterium oder eine Festlegung vorliege, seien Lehrkräfte bereits nichtselbständige Angestellte.

Demnach sei eine Beschäftigung von Lehrkräften an Musikschulen als Honorarkräfte, wie das in Freudenstadt seit der Gründung des Vereins im Jahr 2008 gehandhabt worden sei, in der Regel nicht mehr möglich.

Deutliche Gebührenerhöhung zum 1. April

Kurzum, so Becker: Künftig fielen sehr viel höhere Kosten an. Was den Bestand der Schule gefährden könne, denn die Mitgliederbeiträge müssten drastisch steigen, und man sei weiterhin und noch mehr auf planbare Förderungen und Zuschüsse angewiesen als bisher. „Wir wollen nicht nur für Privilegierte da sein, sondern für alle“, betonte sie mehrfach.

Gemeinsam mit einer Kollegin und einem Kollegen appellierte Becker an den Gemeinderat, zu helfen. Wert und Sinnhaftigkeit musikalischer Früherziehung – von Beschäftigung mit Musik überhaupt – stellten sie in einer kurzen Präsentation dar. Die Schule werde derzeit von 120 Schülern besucht. Eine deutliche Gebührenerhöhung, so Becker weiter, stehe nun zum 1. April 2026 an.

Laut Sitzungsvorlage für den Gemeinderat kostet der wöchentliche Musikunterricht à 45 Minuten für Schüler aus Gemeinden, die die Schule fördern, derzeit noch 117 Euro im Monat. Nach der Entgelterhöhung werde der Betrag voraussichtlich auf 127 Euro steigen.

Jugendkapelle und Bläserklasse profitieren

Bezahle, so heißt es weiter, die betreffende Gemeinde den Zuschuss nicht, dann sollten Eltern künftig 180 Euro pro Monat zahlen. Manche könnten sich dies aber nicht leisten, zumal oft mehrere Kinder einer Familie die Schule besuchten.

Der Zuschussbedarf, bezogen auf die Stadt Dornstetten, liege derzeit bei knapp 24 000 Euro pro Jahr. Vor Ort würden unter anderem die Kinder der Jugendkapelle der Stadtkapelle von den Lehrern der MuK ausgebildet. Außerdem kooperiere die MuK mit dem Gymnasium. Dort profitiere die Bläserklasse von den Lehrern der MuK.

Generell, so heißt es weiter, und das war auch Mikela Becker wichtig, sei zu sagen, dass Musikschulen Vereinen allenfalls bedingt gleichzusetzen seien. Auch wenn die MuK notgedrungen seit der Schließung der städtischen Musikschule Freudenstadt als Verein geführt werde.