Der Dornstetter Gemeinderat hat einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Aufgabenverteilung

Der Dornstetter Gemeinderat hat einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Aufgabenverteilung bei der Veranlagung von Abfallgebühren im Kreis zugestimmt.

Dornstetten (ds). Seit 1985 sei der Landkreis für die Abfallbeseitigung zuständig, Verkauf und Einzug der Müllgebühren seien jedoch Sache der Kommunen, erklärte Kämmerer Jochen Köhler. Bislang erhielten Städte und Gemeinden pro verkaufter Müllmarke eine Entschädigung von 6,50 Euro – in Dornstetten rund 21 500 Euro im Jahr. Seit Jahren werde die entsprechende Abfallwirtschaftssatzung von den Kommunen kritisiert, da die Entschädigungszahlung keinesfalls den hohen Aufwand beim Einzug der Müllgebühren decke, ließ Köhler wissen. Die geänderte Abfallwirtschaftssatzung sieht nun vor, dass Städte und Gemeinden nur noch bis zur zweiten Mahnung zuständig sind. Sollte die Gebühr dann immer noch nicht bezahlt sein, wird der Vorgang an das Landratsamt weitergegeben. Als Entschädigung für jede verkaufte Müllmarke gibt es künftig 7,50 Euro.