Für den Besuch des Kindergartens müssen Eltern in Dornstetten künftig tiefer in die Tasche greifen. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat Dornstetten beschließt Erhöhung in zwei Stufen

Von Regina Schwenk Dornstetten. Bei drei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat der Stadt Dornstetten die Erhöhung der Kindergartengebühren. Diese wird in zwei Stufen erfolgen und gilt sowohl für die Kindergärten in kommunaler, als auch für die in kirchlicher Trägerschaft.

Am 1. September tritt die erste Beitragserhöhung in Kraft. Ausschlaggebend ist die Zahl der unter 18-jährigen Kinder je Familie: Bei einem werden monatliche Gebühren in Höhe von 97 Euro, bei zweien in Höhe von 74 Euro, bei dreien in Höhe von 49 Euro fällig. Der Beitrag bei vier nicht volljährigen Kindern bleibt bei 16 Euro je Kind. Zum 1. September 2012 erhöht sich der monatliche Beitrag für Familien mit einem, beziehungsweise zwei Kindern nochmals um jeweils zwei Euro. Für Familien mit drei nicht volljährigen Kindern erhöht sich der Monatsbeitrag um einen Euro. Wer die verlängerten Öffnungszeiten nutzt, wird auch künftig mit einem Zuschlag von 15 Prozent rechnen müssen. Ab dem 1. September diesen Jahres betragen die Monatsbeiträge bei einem Kind unter 18 Jahren 112 Euro, bei zwei Kindern 85 Euro, bei drei Kindern 56 Euro, bei vier Kindern 18 Euro. Zum 1. September 2012 erhöht sich der Monatsbeitrag bei ein bis zwei Kindern unter 18 Jahren um zwei Euro, bei drei Kindern um einen Euro. Familien mit fünf oder mehr nicht volljährigen Kindern bleiben auch weiterhin vom Beitrag befreit.

Mit der Gebührenerhöhung folgt die Stadt Dornstetten einer Empfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände. Deren Ziel ist es, den Finanzierungsanteil des Elternbeitrags am durchschnittlichen Betriebsaufwand stufenweise auf 20 Prozent anzuheben.

Die neuen Empfehlungen orientierten sich an den steigenden Personal- und Energiekosten, so Hauptamtsleiter Bernhard Haas. Insgesamt seien es "sehr moderate Erhöhungen". In der Tat hätten diese für die Nutzer der verlängerten Öffnungszeiten deutlicher ausfallen können: Hierauf könnte die Stadt bis zu 25 Prozent Zuschlag erheben.