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Ortschaftsrat Aach und Gemeinderat sprechen sich gegen Neubau an Stuttgarter Straße aus

Den Neubau einer Funkübertragungsstelle an der Stuttgarter Straße in Aach hat der Dornstetter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt. Damit folgte das Gremium einstimmig der Ablehnung des Vorhabens durch den Aacher Ortschaftsrat am Tag zuvor.

Dornstetten. Im Detail hat der Gemeinderat zum einen das Einvernehmen zum besagten Neubau versagt. Zum anderen hat er, ebenfalls einstimmig, die Verwaltung damit beauftragt, in der Angelegenheit Gespräche mit dem Anbieter, sprich dem Betreiber des geplanten Stahlgittermasten mit einer Höhe von 25 Metern, aufzunehmen. Als Bauherr wird in den Plänen die DFMG Deutsche Funkturm GmbH in Stuttgart genannt. Bürgermeister Bernhard Haas hatte allerdings betont: "Ich sehe das nicht so wie der Ortschaftsrat, aber ich gehe davon aus, dass der Gemeinderat dessen Beschluss folgt." So kam es auch.

Wie brisant und sensibel das Themenfeld Funkmasten, Mobilfunk und Strahlung grundsätzlich ist, wurde in der Gemeinderatssitzung schon durch die lange Diskussion deutlich. Bereits im Mai war es im Rat um die Einführung von 5G, den neuesten Mobilfunkstandard, gegangen. Wie berichtet, hatte die SPD-Fraktion die Einrichtung eines Arbeitskreises zum Thema gefordert. Bürgermeister Haas sagte dazu nun, dass man sich über Form, Inhalt und Mitgliederstruktur des Arbeitskreises über den Sommer Gedanken mache. Zudem sei er mit Vertretern einer anderen Gemeinde darum bemüht, ein namhaftes Fachinstitut aus Köln zwecks umfassender Information und Aufklärung für einen Vortrag zu gewinnen.

Zur Frage von Joachim Lehman (FW/CDU), ob der jetzige Funkmast mit 5G zu tun habe, erklärte Haas: "5G ist im Bauantrag nicht erwähnt." Er wolle aber nicht behaupten, dass der Mast für 5G nicht geeignet sei. "Daran sieht man doch, wie unsauber die Anbieterfirmen arbeiten und informieren", sagte Lehmann.

Die unsaubere Taktik des Funkmastbetreibers und der befürchtete Wildwuchs waren auch mit Gründe gewesen, warum der Ortschaftsrat das Vorhaben abgelehnt hatte. Aachs Ortsvorsteher Hermann Friedrich erläuterte dem Gremium die neun Punkte umfassende Begründung.

Erstens erkenne man deutlich das Vorgehen der Telekom, über Fremdunternehmen einen Weg zu einer scheibchenweisen Umsetzung eigener Pläne zu beschreiten. Man wisse jedoch von Vermessungen und Geländesondierungen, dass die Telekom hinter dem Vorhaben stecke. Zweitens wisse man, dass es in und um Aach Funklöcher gibt, die behoben werden sollten. Drittens, gab Friedrich zu bedenken, sollte man dem jetzigen Gesuch zustimmen, müsse man folgerichtig auch den Verwendungen als Funkturm zustimmen.

Viertens sei es nicht zumutbar, auf einer Luftlinie von rund 150 Metern drei Anbieter mit jeweils eigenen Anlagen zu genehmigen (Vodafone, Telefonica, Telekom). "Wäre nicht eine Zusammenarbeit dieser drei Anbieter möglich?", fragte Friedrich.

Fünftens gehe es den Betreibern nicht um Aach und dessen Bevölkerung, sondern nur darum, das Funkloch an der B 28 zu beheben. Diese Vermutung sei belegt durch die eng beieinander liegenden Standorte der Masten. Bisher habe – sechstens – keines der Unternehmen erklärt, wie die Strahlenbelastung aussehen werde. Siebtens fordere man hierzu im Vorfeld der Baumaßnahmen eine nachvollziehbare Darstellung. Auch vor Ort gebe es sensible Plätze, für die die Strahlenbelastung gefährlich sein könnte, etwa Kindergarten, Grundschule und Seniorenheim. Unter Punkt acht bezeichnete Friedrich es als Pflicht, die Belastung für die Bevölkerung zu minimieren und übergroße Strahlenbündelungen auszuschließen.

Als neunten Punkt nannte Friedrich, dass bisher nur Privatpersonen, auch einmal die Gemeinde, angefragt worden seien, ob sie ihr Grundstück zur Verfügung stellen würden. Nie jedoch sei eine klärende Diskussion mit den Bürgern und Gremien gesucht worden.

Da es sich um eine möglicherweise massive Beeinträchtigung der Gesundheit der Bürger handeln könne, erklärte Friedrich als Fazit, fordere man eine baldige inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Punkten. Auch ein privilegiertes Bauvorhaben – und um dieses handelt es sich laut Auskunft der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbands nach einer Anfrage der Stadtverwaltung – habe den Belangen der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

Man brauche sich wohl nicht einzubilden, dass sich Anbieter von Bürgern beeinflussen ließen, wo sie Masten bauten, stellte Joachim Kumm (SPD) fest. Es sei gut, möglichst viele Informationen einzuholen und ebenso, dass es eine Initiative gebe. Auch seine Fraktionskollegin Christa Dengler sprach sich eindeutig gegen den Masten aus.

Für die Freien Bürger verwies Rolf Straub auf die Gefahr von Wildwuchs bei Mastenaufstellungen, den es zu verhindern gelte. Man wolle sich nicht verweigern, aber Anbieter sollten sich zusammentun. Er forderte ein Treffen mit Experten, um zu klären, wie die Grundversorgung sichergestellt werden könne.

Im Baugesetzbuch heißt es im Paragrafen 35 ("Bauen im Außenbereich"): "Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es (…) 3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient."