In Sachen Funkmast ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Stadt zieht einen Anwalt hinzu. (Symbolbild) Foto: Pixabay

Baurechtsbehörde übergeht Gemeinderatsbeschluss. Verwaltung beauftragt Fachanwalt. 

Dornstetten - Widerspruch einlegen will die Stadt Dornstetten gegen den Entscheid der Baurechtsbehörde im Landratsamt, die die Nichterteilung des Einvernehmens seitens der Stadt gegenüber dem Bau eines Funkmasts an der Stuttgarter Straße in Aach durch den Betreiber DFMG Deutsche Funkturm GmbH für rechtswidrig erklärt hatte. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Ferner soll ein Fachanwalt in der Angelegenheit beauftragt werden. Dem stimmte der Rat bei einer Enthaltung zu.

 

Die Frist für den Widerspruch läuft am 10. Februar ab. Ob der Betreiber trotz des laufenden Widerspruchs mit dem Bau beginnen kann, dazu war in der Sitzung noch nichts Genaues zu hören. Bürgermeister Bernhard Haas meint ja, aber es sei zu prüfen, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung habe.

Der Gemeinderat Dornstetten und der Ortschaftsrat Aach hatten das Vorhaben abgelehnt, jedoch offenbar zu spät. Die Baurechtsbehörde argumentiert, dass der Standort einem privaten Betreiber gehöre und es eine gültige Bescheinigung der Bundesnetzagentur gebe. Zudem sei im Dezember bekannt gewesen, dass der Gemeindeverwaltungsverband das Vorhaben bewilligen kann, auch gegen den Willen der Ratsgremien.

Bei einer Informationsveranstaltung zum Thema vor zwei Wochen hatte ein Experte den geplanten Standort in Aach als sehr schlecht bezeichnet (wir berichteten).