Kommunales: Gemeinderat Dornstetten stimmt einer Neufestsetzung

Dornstetten (str). Einigen Erhöhungen im Rahmen der Neufestsetzung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren hat der Gemeinderat Dornstetten in jüngster Sitzung mit einer Enthaltung zugestimmt.

Die Neukalkulationen seien notwendig, so Kämmerer Jochen Köhler, weil die Gemeindeprüfanstalt der Stadtverwaltung empfohlen habe, nach nunmehr fünf Jahren doch die Gebühren zu überarbeiten. Im Laufe des Jahres seien außerdem diverse Dienstleistungen auf dem Friedhof neu vergeben worden, was sich auf die Kostenstruktur auswirke.

Grundsätzlich läge man im Vergleich mit anderen Kommunen im oberen Viertel bei den Gebühren. Die Erhöhungen bedeuten laut Köhler Mehreinnahmen von 8600 Euro jährlich. Köhler benannte im Detail die drei Gebührenfelder Grabnutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Grabräumungsgebühren. Hinzu kämen noch die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshalle.

Neuen Vertrag über die Grabaushebungen abschlossen

Bei den erstgenannten Gebühren betrage die maximale Erhöhung bei den einzelnen Grabarten 100 Euro. Teilweise hatten die Grabnutzungsgebühren auch um bis zu 100 Euro reduziert werden können, weil die jeweilige Gebührensatzobergrenze überschritten worden sei.

Mit Blick auf die Bestattungsgebühren seien diese in den vergangenen Jahren weitgehend kostendecken festgesetzt worden. Die Stadt habe nun mit dem für die Grabaushebung beauftragten Unternehmer einen neuen Vertrag abgeschlossen. Dadurch seien die Kosten deutlich angestiegen. Die hier vorgeschlagenen Gebühren mit maximaler Erhöhung um 100 Euro seien nicht komplett kostendeckend gewesen. Mittelfristig solle aber wieder eine Kostendeckung angestrebt werden, was gegebenenfalls bei der nächsten Gebührenerhöhung nachzuholen sei.

Aufgrund sozialer Aspekte blieben trotz vorgeschlagener Erhöhung um 50 Euro die ermäßigten Gebühren bei Bestattungen von Fehlgeburten und Ungeborenen sowie Kleinstkindern bestehen. Zu den Grabräumungsgebühren führte der Kämmerer aus, dass die – durch die Neuvergabe – höheren Gebühren nun komplett in die neue Gebührenstruktur eingerechnet werden sollten. Denn es handele sich, so Köhler, um eine Leistung, die von den Hinterbliebenen nicht in Anspruch genommen werden müsse. Diese könnten die Gräber auch selbst abräumen oder einen Privatunternehmer beauftragen. Daher sollte die Leistung gänzlich kostendeckend abgerechnet werden.

Bei den Nutzungsgebühren für die Aussegnungshalle sprach Köhler von einer Erhöhung für den ersten und den letzten Tag von 70 auf 80 Euro. Die Gebühr für die dazwischenliegenden Tage erhöhe sich auf 20 Euro je Tag.

Die Auswirkungen der neuen Gebühren auf die Gesamtkosten der verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten laut Dornstettens Kämmerer Jochen Köhler: Reihengrab um 218 Euro auf jetzt 2080 Euro, Urnenreihengrab um 18 Euro auf jetzt 880 Euro und Kindergrab um 68 Euro auf jetzt 730 Euro. Wahlgräber-Doppelgrab um 218 Euro auf jetzt 3580 Euro, Wahlgrab doppelt um 218 Euro auf jetzt 3330 Euro und Grabkammer um 168 Euro auf jetzt 2530 Euro. Verringert um 32 Euro hat sich die Gebühr für das Urnenwahlgrab auf jetzt 1630 Euro.