Bebauungplan: Rat bewilligt Ausnahme

Dornstetten (wg). Um grundsätzliche Fragen ging es in der jüngsten Sitzung des Dornstetter Gemeinderats beim Tagesordnungspunkt Bauanträge. Entgegen der sonstigen Gepflogenheit, dass Bauanträge das Gremium relativ problemlos passieren, ergaben sich beim vorliegenden Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses samt Carport in der Georg-Feuerbacher-Straße rege Diskussionen – wurden doch die Vorgaben des Bebauungsplans nicht eingehalten.

Entgegen den Vorschriften des gültigen Bebauungsplans, der "räumliche Dächer" vorschreibt, soll der Carport ein Flachdach erhalten. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete daher, dieser Variante nicht zuzustimmen. Hauptamtsleiter Zwecker monierte: "Man plant erst einmal und guckt dann, wie es mit den Vorschriften aussieht."

Allerdings gab die hinzugezogene Bausachverständige Ute Weik vom Gemeindeverwaltungsverband zu bedenken, dass die Garagen zahlreicher links und rechts daneben liegender Gebäude gleichfalls flache Dächer haben. Die Mehrheit der Räte schloss sich der Argumentation von Karlheinz Raisch (Freie Wähler/CDU) an: Da der Bebauungsplan schon einige Jahre alt sei und sich die Baustile geändert hätten, sprach er sich für eine Befreiung aus.