Gabriele Wälde hat Post bekommen und fühlt sich abgezockt: Dass ein Gastronom aus Oberfranken und Anwälte mit ihrer Weltuntergangs-Party Geld verdienen, will sie nicht hinnehmen. Foto: Viktoria Stefanski

Wirtin Gabriele Wälde soll 1.700 Euro Schadenersatz für Weltuntergangsparty zahlen.

Dornstetten - Der ausgefallene Weltuntergang hat Folgen. Für die Menschheit insgesamt bedeutet er, dass es nun doch weitergeht, für Rose-Keller-Wirtin Gabriele Wälde im Speziellen, dass sie dafür zahlen soll. Für eine Party im Dezember hatte sie den Begriff "Weltuntergang" verwendet – und der ist geschützt.

An Silvester flatterte Gabriele Wälde ein neun Seiten umfassendes Schreiben der Anwaltskanzlei Baumann & Fieback aus Schwarzenbach an der Saale ins Haus, in dem die Dornstetter Wirtin darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass sie durch die Verwendung des Worts "Weltuntergang" für ihre Party am 21. Dezember das Markenrecht verletzt habe. Philip-Nicholas Blank hatte sich die Wortmarke "Weltuntergang" im März 2012 für den Gastronomiebereich schützen lassen. Blank ist Geschäftsführer eines Biergartens sowie der Palast Sport & Event GmbH im bayerischen Hof. Eine Kopie der Urkunde des Deutschen Patent- und Markenamts über die Eintragung der Marke ist dem Schreiben beigelegt.

Schadenersatz-Forderung in Höhe von 1.700 Euro

"Sie haben unter Verwendung der Wortmarke unseres Mandanten im geschäftlichen Verkehr Dienstleistungen zur Verpflegung und Bewirtung von Gästen angeboten und zur Verfügung gestellt", schreibt die Rechtsanwaltskanzlei. Ihrem Mandanten stünden deshalb unter anderem ein Anspruch auf Unterlassung künftiger Markenrechtsverletzungen sowie auf Ersatz des "durch Ihre Verletzungshandlung entstandenen Schadens" zu. Dazu liegt dem Schreiben eine Unterlassungserklärung bei, die Wälde unterschreiben soll, und eine Schadenersatz-Forderung in Höhe von 1700 Euro "einschließlich Rechtsverfolgungskosten", die die Wirtin begleichen soll – beides bis zum 14. Januar.

"Ich bin entsetzt", empört sich Gabriele Wälde im Gespräch mit unserer Zeitung. So etwas sei ihr noch nie passiert, sagt die 49-Jährige, die seit vier Jahren den "Rose-Keller" betreibt. Und sie ist nicht die Einzige. Es ist davon auszugehen, dass Tausende von Gastwirten in ganz Deutschland am 21. Dezember Weltuntergangspartys veranstaltet haben und sich nicht viel dabei dachten. So auch Wälde, die ihr Konzert mit der Punkrockband "Bredelers" aus Straßburg unter anderem über facebook im Internet ankündigte und so offenbar den Geschäftsmann aus Hof auf den Plan rief. Das Konzert sei schön gewesen, sagt Wälde, die Folgen dagegen weniger.

Seit Tagen ist Gabriele Wälde damit beschäftigt, sich in das Thema einzuarbeiten. Zudem hat sie sich bereits mit der Rechtsabteilung des Deutschen Hotellerie- und Gaststättenverbands (Dehoga), einem Patentanwalt sowie mehreren Fernsehsendern in Verbindung gesetzt. Für sie steht fest: "Ich werde auf gar keinen Fall zahlen."

Künftig will die Gastronomin äußerst vorsichtig sein, was die Namen ihrer Veranstaltungen im "Rose-Keller" angeht. Denn im Bereich "Beherbergung und Bewirtung von Gästen" sind noch viel mehr Begriffe der Umgangssprache geschützt, darunter etwa "Ballermann", "Hangover" oder "Malle". Darauf weist auch der Rechtsanwalt Hendrik Peters aus Dortmund hin. Er vertritt bereits mehrere Gastronomen, die Markeninhaber Philip-Nicholas Blank zur Kasse bitten will. "Weltuntergang", so der Anwalt, sei der Kategorie an Markeneintragungen von allgemeinen Begriffen zuzuordnen, die seiner Meinung nach einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. "Denn wenn auch eine Eintragung einer Marke sehr einfach ist, so kann entweder im Rahmen des Widerspruchsverfahrens oder später im Wege des Löschungsverfahrens diese Eintragung gelöscht werden." Beides zieht auch Gabriele Wälde in Erwägung. Sie hat inzwischen Kontakt zu anderen Betroffenen aufgenommen, die wiederum eine geschlossene facebook-Gruppe eingerichtet haben.