Förderung: Dornhan verabschiedet erste Förderrichtlinien

Dornhan (bos). Schon länger möchte die Stadt Dornhan eine Vereinsförderrichtlinie auf den Weg bringen. Dabei möchte man die bisher bereits unterstützten Einrichtungen nicht vor den Kopf stoßen, stellt Bürgermeister Markus Huber klar. Dennoch wird es Änderungen geben.

In der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause hat der Gemeinderat jetzt den ersten Schritt auf den Weg gebracht. Teil 1 der Förderrichtlinien bezieht sich auf die monetären Leistungen. Mit ihnen soll ein stärkeres Gewicht auf die Kinder- und Jugendförderung gelegt werden, die in Dornhan traditionell von den Vereinen und Kirchen übernommen werde. Da Kirchen eine Förderung von anderer Ebene erhalten, konzentriert sich die kommunale Förderung auf die Vereine.

Insbesondere Musik- (300 Euro) und Sportvereine (150 Euro) werden damit berücksichtigt. Auch kinderbezogene Vereine erhalten eine Direktförderung in Höhe von 150 Euro pro Jahr. Für Gesangvereine und die Ortsvereine von Rettungsorganisationen sind 100 Euro pro Jahr vorgesehen. Nicht mehr berücksichtigt werden unter anderem Fördervereine, Hilfswerke, politische Vereinigungen, Dorfgemeinschafts- beziehungsweise Bürgervereine und Vereine, die ihren Sitz nicht im Stadtgebiet haben.

Die Stärkung der Jugendarbeit schlägt sich in einer zweiten Komponente nieder, die die Förderrichtlinie vorsieht: Für jedes aktive Kind oder jugendliche Mitglied erhalten die Vereine einen Förderbetrag von fünf Euro. Stichtag ist der 31. Dezember des Vorjahres. Es gibt zusätzliche Pauschalbeträge bei Vereinsjubiläen. Außerdem wird für Besuchsfahrten in die Partnerstadt Pont-de-Vaux ein Zuschuss von 15 Euro pro teilnehmender Person gewährt.