Sondersitzung: Neue Deadline beim Antrag für den Bau von Windenergieanlagen
Dornhan. Keine Verhinderung, aber einen erneuten, wenn auch letztmaligen Aufschub der Entscheidung bezüglich zweier Windenergieanlagen der Firma Enercon beschloss der Dornhaner Gemeinderat in einer Sondersitzung.
Im Februar 2017 war der Antrag schon einmal für ein Jahr zurückgestellt worden. Seitdem hat der Gemeinderat einen Teilflächennutzungsplan aufgestellt, der gezielt zwei Standorte ausweist: das Kalte Feld und den Bettenberg. Dadurch wollte die Stadt zumindest steuern, wo Windenergieanlagen enstehen, anstatt bei einer alternativlosen Ablehnung gegebenenfalls von der Rechtsprechung ausgehebelt zu werden. Mittlerweile seien nach der Offenlegung des Teilflächennutzungsplans zahlreiche Stellungnahmen, insbesondere zum Standort Bettenberg, eingegangen sowie eine Liste der Windkraftgegner mit mehr als 200 Unterschriften. Unter anderem weise eine Stellungnahme vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) und vom Landratsamt Rottweil (LRA) auf eine unklare Lage im Bereich des Artenschutzes (Rotmilan) hin, erklärte Bürgermeister Markus Huber.
Vom LRA sei in Aussicht gestellt worden, dass eine letztmalige Zurückstellung des Antrags erfolgreich sein werde. "Der aktuelle Plan wäre aufgrund der vielen Bedenken vermutlich gar nicht durchsetzbar", meinte Huber. Daher empfehle er den Aufschub, um den Teilflächennutzungsplan weiter zu bearbeiten, sowie eine Ermächtigung der Verwaltung, wenn nötig, ein weiteres avifaunistisches Gutachten (fachliche Vogelbeobachtung) anzuordnen. Ein entsprechendes Angebot habe die Verwaltung für den Fall schon eingeholt. Die endgültige Deadline sei dann Februar 2019. "Danach geht wirklich nichts mehr", machte der Bürgermeister klar.
Schwammige Formulierung
Gegen die Ermächtigung der Verwaltung sprachen sich einige Gemeinderatsmitglieder aus. Dafür sei auch zu einem späteren Moment noch Zeit. Zudem werde ein weiteres Gutachten laut Windkraftgegner nicht nötig. Diese hatten sich einen Rechtsanwalt genommen und bei einer Besprechung mit Huber und Vertretern des Landratsamtes ihre Argumente vorgebracht. In den Stellungnahmen werde klar, dass keine der beiden Behörden (RP und LRA) ein weiteres Gutachten fordere.
Den Gemeinderatsmitgliedern gingen die schwammigen Formulierungen allmählich gegen den Strich. Sie forderten eine klare Aussage des Landratsamtes bezüglich eines nötigen Gutachtens. "Wenn ein solches gebraucht wird, muss ein anderes Projekt im Haushalt zurückgestellt werden", erklärte Huber. Dabei handle es sich nämlich um eine Aufgabe mit Kosten um die 25 000 Euro.
Die Anfrage um Ermächtigung der Verwaltung zog Huber zurück. "Falls es dann zeitlich noch reicht, soll es mir recht sein. Im März startet die Brutzeit. Das ist eine Frage der Risikoabwägung", sagte Huber. "Wir haben eben nur noch einen Schuss, und der muss sitzen", machte er klar.
Am Ende bestimme ohnehin die Rechtsprechung, was gehe und was nicht. So sei das eben als Pionier und mit einer Rechtslage, die in den Kinderschuhen stecke. "Wir können es nur so exakt machen wie möglich", sagte er.