26 Kühe hat das Veterinäramt beschlagnahmt. (Symbolbild) Foto: Pixabay

Bauer zeigt Behörde nach Beschlagnahmungsaktion an. Diebstahl und Tierquälerei vorgeworfen.

Dornhan - Bei einem Landwirt aus Dornhan hat das Veterinäramt im März 26 Kühe abholen lassen. Der Landwirt findet: Das sei zu Unrecht passiert. Nun hat er eine Anzeige gegen das Amt erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Aktion des Veterinäramts in Dornhan hat eine lange Vorgeschichte. So sollen die Kühe des betroffenen Bauers laut Aussagen der Nachbarn immer wieder ausgebüxt sein, es soll Beschwerden gehagelt haben. Nachdem die Kühe im Februar auf der Landstraße unterwegs waren, kam es zur Beschlagnahmungsaktion.

Keine Verfügung und kein Richterbeschluss

Der Landwirt hat dafür kein Verständnis - und erhebt schwere Vorwürfe gegen das Veterinäramt. "Zu diesem Zeitpunkt lag keine Verfügung und kein Richterbeschluss vor", erklärt er. Im Zusammenhang mit der Aktion spricht er von Diebstahl und von Tierquälerei. Ein Kälbchen, so schildert es der Bauer, sei wissentlich zurückgelassen und die Kuh weggenommen worden. "Sie haben das Kalb nicht gefunden und einfach Feierabend gemacht. Das Kalb hat über 24 Stunden keine Milch gekriegt", regt sich der Landwirt auf. Am nächsten Morgen habe er selbst das Landratsamt angerufen und gefordert, dass die Kuh zurückgebracht wird.

"Ich kümmere mich um meine Tiere", betont er. "Das, was ich einnehme, stecke ich wieder in den Betrieb ein. Aber der Betrieb wird immer gestört." Dass die Nachbarn sich immer wieder beschweren, kann der Landwirt nicht nachvollziehen, sagt er.

"Ich habe kein schlechtes Gewissen."

Seine Tiere würden gut gehalten. Eine Herde sei in ganzjähriger Freilandhaltung, da gebe es auch Wald mit Wasserquellen in der Nähe. "Ein Gutachter, der Ende Februar da war, hat bestätigt, dass man die Kühe auf dem Gelände halten kann. Er hat bei mir keine Mängel festgestellt" sagt er. Im zweiten Bereich hätten die Tiere ihre Wassertröge. "Ich habe kein schlechtes Gewissen."

Die Protokolle des Veterinäramts findet der Landwirt deshalb ungerecht. Für ihn ist klar: "Das Amt kann sich immer schützen, der Bauer nicht." Seit 20 Jahren hat er laut eigenen Angaben Probleme mit der Behörde. Es habe auch schon Verfahren vor Gericht gegeben. "Das Veterinäramt kann nehmen, was es will. Wenn das Amt ein Verwaltungsverfahren einleitet, gibt es keinen Kontrollmechanismus." Dagegen will er sich nun wehren.

Kaum Beratung, nur Kontrollen und Strafen

Die Mitarbeiter des Veterinäramts, so die Meinung des Landwirts, spielten sich als Kontrolleure auf. Beratung zum Tierwohl oder gar Unterstützung gebe es kaum, im Vordergrund stünden nur Bußgelder, Kontrollen und Strafen: "Sie gucken nur aufs Bußgeld." Eine Mängelliste sei bei ihm nie erstellt worden, kritisiert er.

Doch was ist mit den Tieren passiert? "Die sind schon weg, die zwei Bullen waren sofort beim Metzger", ist der Landwirt überzeugt. "In ganz Deutschland ist es gängige Praxis. Das Veterinäramt kommt ohne Mängelliste und ohne Anmeldung, holt die Tiere und verkauft sie", weiß der Landwirt, der sich über verschiedene Kanäle mit anderen Bauern austauscht. Er ist überzeugt, dass es mittlerweile zum Geschäftsmodell geworden sei. "Das findet überall in Deutschland statt, und da hängt viel dahinter", meint er.

Landratsamt möchte sich nicht äußern

Das Landratsamt Rottweil teilt auf Nachfrage zum Dornhaner Fall mit, dass es über laufende Verfahren keine detaillierten Informationen gibt. "Grundsätzlich müssen für den Fall einer Wegnahme von Tieren  im Sinne des Tierschutzgesetzes gravierende Missstände vorliegen. Oft hat in solchen Fällen der jeweilige Halter der Tiere die Missstände zuvor nicht behoben oder beheben können", informiert Pressereferentin Brigitte Stein.

Zum Schicksal der Tiere lässt sie wissen: "Die in Obhut genommenen Tiere werden an geeigneter Stelle übergangsweise untergebracht. Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass der Halter für eine tierschutzgerechte Haltung sorgen wird, ist eine Veräußerung der Tiere möglich."