Der Hegering kann zufrieden sein: Die Jagdhundesteuer ist vom Tisch. Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat ändert Satzung nach Antrag des Hegerings. Stadt entgehen 75 Euro im Jahr.

Dornhan - Eigentlich hätten die Besitzer von Jagdhunden in Dornhan seit 1. Januar Steuern für ihre Tiere zahlen müssen. Dagegen hat sich der Hegering Dornhan allerdings gewehrt. In der Begründung der Jäger heißt es, dass aus Tierschutzgründen gemäß dem Jagdgesetz speziell für die Jagd ausgebildete Hunde zur Verfügung stehen müssen, die unter anderem darauf trainiert seien, angefahrenes oder angeschossenes Wild aufzuspüren.

Zudem verpflichteten bestimmte Jagdarten zum Führen von Jagdhunden. Rückenwind bekommt der Hegering vom Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum (MLR): Das MLR vertritt die Auffassung, dass bei der Haltung von Jagdhunden nicht generell das private Interesse der Jagdausübung im Vordergrund stehe, sondern eine tierschutz- und jagdrechtskonforme Jagd ohne geeignete Hunde nicht gewährleistet sei. Daher unterstützt das Ministerium das Anliegen des Landesjagdverbands und somit auch des Dornhaner Hegerings, die Hundesteuer für "anerkannte Nachsuchehunde" zu erlassen.

Die Dornhaner Stadtverwaltung fand diese Sichtweise nachvollziehbar und schlug dem Gemeinderat vor, für Jagdhunde rückwirkend zum 1. Januar keine Steuer mehr zu erheben. Dem stimmte das Gremium einstimmig zu. Den Einnahmeausfall kann die Stadt gut verkraften: Im gesamten Stadtgebiet ist derzeit nämlich nur ein einziger Jagdhund registriert, dem Stadtsäckel entgehen somit gerade einmal 75 Euro im Jahr.