Kommunales: Gemeinderat geht auf Einwendungen der Bürger ein / Beschluss fällt am Ende einstimmig

Dornhan. Der Dornhaner Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung gleich mit zwei Bebauungsplanänderungen und einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Andre Leopold, Stadtplaner bei dem Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro, stand Rede und Antwort.

Die letzte punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans geschah im Jahr 2017. Aufgrund vieler baulicher Entwicklungen und Nutzungsaufgaben auf der Gemarkung der Stadt Dornhan und in den Teilorten musste jetzt die dritte punktuelle Änderung auf den Weg gebracht werden. Hierbei wurde auch die vom Regierungspräsidium (RP) angeregte Aufnahme vom Bereich "Hungerbühl III" mit der Darstellung des Retentionsbereichs mit aufgenommen.

In diesem Zug hat der Gemeinderat eine verkürzte Offenlage des Flächennutzungsplans beschlossen. In dem Auflagezeitpunkt vom 16. Dezember 2019 bis zum 13. Januar 2020 gingen verschiedene Anregungen und Stellungnahmen ein.

Die neu in die dritte punktuelle Änderung des FNP aufgenommene Planung war so im Wesentlichen bereits Gegenstand des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens "Hungerbühl – dritter Abschnitt". Die Stellungnahme des RP vom 5. November wurde deshalb mit der aktuellen Planung von der Stadtverwaltung erledigt.

Für die nun neu in den FNP-Änderungsentwurf aufgenommene Wohn- und Mischbauflächenerweiterung, die insgesamt circa ein Hektar umfassende Planung "Hungerbühl III", sollte nun auch noch eine nähere Bedarfsbegründung von der Stadt Dornhan beim RP Freiburg vorgelegt werden. Nach der Meinung der Stadtverwaltung ist aber aufgrund der geringen Flächenüberschreitung eine Plausibilitätsprüfung nicht notwendig.

Ein Bürger hat in einem Schreiben die im Bebauungsplanverfahren "Balmerstraße" erhobenen Einwendungen gegen den FNP-Entwurf geltend gemacht. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden im Rahmen des Bebauungsplans "Balmerstraße" behandelt und in die Abwägung eingestellt.

Ein weiterer Bürger stellt mit einem Schreiben fest, dass durch die Photovoltaikanlage beim Standort "Lindenberg" seine Tierhaltung und eine Erweiterung des Betriebsgebäudes beeinträchtigt würden. Ebenso soll eine Erweiterung der Landwirtschaft mit einer Rinderhaltung nach der Rinderverordnung nicht mehr möglich sein. Außerdem werde eine Schafhaltung erheblich beeinträchtigt.

Da der Verfasser des Schreibens nicht der Eigentümer der Tierhaltung und des Betriebsgebäudes ist und vom Eigentümer keine Stellungnahmen eingegangen sind, wurden die Punkte von der Verwaltung zurückgewiesen.

In diesem Beschluss sah sich die Verwaltung bekräftigt, weil sich das Landwirtschaftsamt weder im BBP-Verfahren noch im FNP-Verfahren negativ zu der Planung geäußert hat. Nach der ausführlichen Beratung hat der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans einstimmig beschlossen.