Unnötig breit finden die Einsprucherheber den geplanten Radweg. Foto: dpa

Gemeinderat beschäftigt sich mit Einsprüchen gegen den Bebauungsplan "Bühlstraße" in Marschalkenzimmern.

Dornhan - Das Thema Bühlstraße beschäftigt. Nach Offenlegung des Bebauungsplans "Bühlstraße II – 2. Bauabschnitt" in Marschalkenzimmern waren mehrere Einwände und Anregungen bei der Verwaltung eingegangen.

In der jüngsten Sitzung des Dornhaner Gemeinderats wurde nun über entsprechende Behandlungsvorschläge abgestimmt. Neben einigen obligatorischen behördlichen Anregungen zum Thema Löschwasserversorgung, Umweltschutz und ähnlichem waren es vor allem drei Bürgereinwände, die Gemeinderat und Stadtverwaltung beschäftigten. Hauptpunkt der Einwände war die Stichstraße, bislang als Erschließungsstraße B geführt, Richtung Birkenweg sowie der dazugehörige Geh- und Radweg.

Der Stadt war daran gelegen, einen Konsens zu finden, betonte Bürgermeister Markus Huber. Es allen Beteiligten recht zu machen, war jedoch nicht möglich. Erster Kritikpunkt war der Verlauf der neuen Straße. Dieser wäre nach der Ursprungsplanung vollständig auf einem Anliegergrundstück verlaufen, was gegen das Gebot der gleichmäßigen Lastenverteilung verstoßen hätte. Hier werde man im Rahmen einer Umlegung Abhilfe schaffen, erklärte Rainer Autenrieth vom ausführenden Ingenieurbüro, so dass sich der Flächenabzug künftig gleichmäßig auf die neuen Baugrundstücke verteile.

Für Missmut hatte auch die geplante Breite des Geh- und Radwegabschnitts von 3,5 Metern gesorgt. Diese ist in den Augen der Einsprucherheber unnötig breit. Zum einen befürchteten sie die schleichende Einführung eines Durchgangsverkehrs, zum anderen ein erhöhtes Aufkommen an Erschließungskosten. Letzteres wird auch bei der Stichstraße Richtung Norden befürchtet, die knapp 5,8 Meter umfassen soll. An der Straßenbreite werde man nichts ändern können, informierte Rainer Autenrieth.

Der Geh- und Radweg solle im Notfall auch die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen ermöglichen. In der Stichstraße wird die Breite für die Installation von Straßenbeleuchtung benötigt. Für die sich bereits einschleichende Nutzung des Radwegs als Abkürzung für Autos konnten Stadt und Ingenieurbüro jedoch Hilfe zusagen. Hier werde man mit verkehrsrechtlichen Anordnungen und technischen Maßnahmen eingreifen, erklärten Huber und Autenrieth.

Hinsichtlich der Bürgerbefürchtungen zu Verkehrs- und Lärmaufkommen an der geplanten Wendeplatte waren zwar keine Zukunftsdeutungen möglich. "Wir rechnen aber nicht mit einer Überschreitung der zulässigen Lärmwerte". Ablehnen mussten die Verantwortlichen den Antrag auf Verschiebung einer Grundstücksgrenze, mit dem Argument, dass diese durch einen Gemüsegarten schneidet. Ein Versatz hätte Folgen für alle Flächenstücke, erklärte Rainer Autenrieth. Da das betroffene Grundstück selbst über ausreichend Platz verfügt, wird das Gemüsebeet wohl umziehen müssen. Den Behandlungsvorschlägen wurde im Rat schließlich zugestimmt, der Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen. Gleiches galt für den geänderten Bebauungsplan "Bühlstraße II – 1. Bauabschnitt". Hier wurde der Umweltbericht angepasst und ergänzt. Die Stadträte stimmten den Änderungen ebenfalls zu.