Mit einem Bohrer entnimmt der landwirtschaftliche Sachverständige (rechts) Bodenproben. Ein weiterer Mitarbeiter des Flurneuordnungsamts registriert mit dem GPS-Gerät den Standort. Foto: privat Foto: Schwarzwälder-Bote

Sachverständige entnehmen im Dornhaner Flurneuordnungsgebiet Proben

Von Marzell Steinmetz

Dornhan. Im Zuge der Flurneuordnung in Dornhan hat die Bodenschätzung begonnen. Sachverständige sieht man derzeit auf den Äckern Bodenproben entnehmen.

Die Böden werden, auf der Grundlage der Reichsbodenschätzung von 1934, in sechs Klassen eingeteilt. Der Grund für die Wertermittlung sei, dass bei der Flurneuordnung eine gleichwertige Zuteilung an die Teilnehmer erfolgen müsse. Darauf hätten sie einen Anspruch, betont Otto Epp vom Flurneuordnungsamt Rottweil.

Eine schlechtere Bodenklasse wird bei der Zuteilung durch mehr Fläche ausgeglichen. In der Praxis werde die Abweichung aber nicht mehr als eine halbe Klasse betragen, so Epp. Größere Unterschiede wären juristisch nicht haltbar.

Bewertet wird sowohl Ackerland als auch Grünland. Der Wald werde nicht geschätzt. Vom Verfahren sind allerdings auch nur wenige Waldflächen tangiert. Am Besitz werde sich hier nur dann etwas ändern, wenn die Eigentümer eine Zusammenlegung beantragten, teilt Epp mit.

Bei der Bewertung gibt es bestimmte Kriterien für die Beschaffenheit des Bodens. Abschläge können vorgenommen werden, wenn die Flächen an Hängen liegen, vom Wald beschattet werden, Leitungen, Masten oder auch Feldgehölze die Bewirtschaftung erschweren. Mit der Bodenbewertung sind acht von auswärts kommende unabhängige Sachverständige beauftragt worden. Pro Jahr könnten etwa 700 Hektar geschätzt werden, sagt Epp. Dies ist allerdings nur von März bis Mai möglich. Im kommenden Frühjahr werden die Schätzer dann ihre Arbeit beenden.

Das Flurbereinigungsverfahren erstreckt sich von Gundelshausen bis zum Brachfeld, einschließlich Hopfauer Gemarkung, und Bettenhausen. Dies sind insgesamt 1070 Hektar. 73 Hektar könnten noch dazu kommen, wenn zusätzlich ein Teil der Betzweiler Gemarkung in das Verfahren mit einbezogen wird.

Noch steht man aber erst am Anfang. Parallel zur Wertermittlung des Bodens wird der Wege- und Gewässerplan aufgestellt. Epp geht davon aus, dass mit dem Wegebau 2014 begonnen werden kann. Geplant ist dabei eine Westumfahrung des Dornhaner Stadtgebiets für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Umgehung beginne an der Fürnsaler Straße bei der Abzweigung zur Erddeponie und führe zur Biogasanlage, erklärt Günter Wößner, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft. Mit der Umfahrung soll die Dornhaner Ortsdurchfahrt vom landwirtschaftlichen Verkehr entlastet werden. Die Westumfahrung hat aber auch eine Erschließungsfunktion für die Grundstücke und einen erheblichen Freizeitwert für Radfahrer und Inlineskater.

Bürgermeister Markus Huber hört immer wieder das Argument, dass mit der Flurneuordnung – früher hieß es noch Flurbereinigung – die Landschaft ausgeräumt werde. Das sei heute nicht mehr der Fall. Dies bestätigt auch Projektleiter Otto Epp. So müssten für die neuen Wege Ausgleichsmaßnahmen, beispielsweise durch Heckenpflanzungen oder Nassflächen, vorgesehen werden.

Das Verfahren ist momentan noch am Anfang. Nach dem Wegebau wird das Gebiet neu vermessen, danach folgt der Zuteilungsentwurf. Die Teilnehmer können zuvor ihre Wünsche äußern.

Epp hat vor, mit den Eigentümern Zuteilungsvereinbarungen zu treffen. Bis zur Eigentumsübergabe wird das Amt trotzdem noch etliche Widersprüche ausräumen müssen. 2021/22 könnte das Verfahren abgeschlossen sein, schätzt Epp.