Energie: Errichtung einer Anlage bei der Erddeponie möglich / Pflegekonzept als Voraussetzung
In Sachen erneuerbare Energie gab es in Dornhan in der Vergangenheit ordentlich Gegenwind. Dabei ging es bisher immer um die Windkraft.
Dornhan. Mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen kam nun ein anderer Punkt auf den Gemeinderatstisch.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, das im Januar 2017 in Kraft getreten ist, können Bundesländer erstmals auch Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung stellen.
In Dornhan habe man sich darauf geeinigt, intensiv genutzte Wiesen- und Ackerflächen nicht dafür bereitzustellen. Das würde die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu sehr einschränken, so der Konsens.
Eine mögliche Fläche ist hingegen die Auffüllfläche im Bereich der Erddeponie Dornhan. Diese wird bislang teilweise als Weidefläche genutzt, so die Information der Verwaltung. "Grundsätzlich ist es sinnvoll, energetisch maßvoll etwas zu tun", meinte Bürgermeister Markus Huber zu dem Thema. Zwei Investoren hätten bislang Interesse bekundet, Photovoltaikanlagen mit maximal 750 Kilowatt peak Leistung dort zu errichten.
Kosten trägt der Investor
Zu klären war aber zunächst, wie die Errichtung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich gehandhabt werden soll. Der Dornhaner Gemeinderat einigte sich darauf, die nicht mehr für Auffüllzwecke benötigten Flächen bei der Erddeponie Investoren zur Verfügung zu stellen. Landschaftlich gebe es da keine große Beeinträchtigung, meinte Huber. Zumal die Weideflächen nach der Errichtung einer Anlage wieder als solche zur Verfügung stehen sollen. Alle Kosten werden vom Investor übernommen.
Eine Win-Win-Situation sei es zudem, wenn gleichzeitig eine Netzstation zur Stromversorgung des Schuppengebiets eingerichtet werde, so Huber. Zunächst einmal gehe es um den ersten Bauabschnitt, die große Wiesenfläche.
Die Vergabe der Fläche an Investoren erfolge nach den Kriterien des Pachtpreises (60 Prozent), der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerschaft (25 Prozent), der Laufzeit (fünf Prozent) und der Gewerbesteuer (zehn Prozent).
Voraussetzung seien zudem ein Beweidungs- und Pflegekonzept für die Flächen und die Rückbausicherung.
Weitere Investoren können Interesse bekunden. Diese würden dann in der kommenden Gemeinderatssitzung vorgestellt, kündigte der Bürgermeister an.