Kommunales: KBH muss Flächen an Gemeinde zurückgeben

Dormettingen (bv). Der Gemeinderat Dormettingen hat in seiner Sitzung am Donnerstag der Firma KBH Baustoffwerke das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen einer immisionsschutzrechtlichen Genehmigung nur unter der Voraussetzung erteilt, dass einige Bedingungen erfüllt werden müssen.

So muss der Rückbau einer baurechtlich bedenklichen Mauer bis Ende des Jahres erfolgen, ebenso die Rückgabe der entsprechenden Grundstücksflächen an die Gemeinde. Die Umsetzung der vorgelegten Oberflächenwasserkonzeption ist ebenfalls Bedingung der Genehmigung. Sollte sich nach der Umsetzung der Konzeption zeigen, dass weiterhin kontaminiertes Oberflächenwasser das Betriebsgelände verlässt, wird die Firma verpflichtet, unverzüglich die Konzeption nachzuarbeiten und Abhilfe zu schaffen.

Wie Bürgermeister Anton Müller in der Sitzung erklärte, gehe das Landratsamt hinsichtlich der Ausweitung der Betriebszeiten davon aus, dass diese nicht untersagt werden können, da in dem vorliegenden Gutachten die Lärmwerte eingehalten sind.

Trotzdem lehnte das Gremium auf Empfehlung der Gemeindeverwaltung die beantragte Ausweitung der Betriebszeiten montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr und zusätzlich im Sommerhalbjahr an Samstagen von 6 bis 13 Uhr ab.