Die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes stiftet derzeit Verwirrung. Fakt ist: in Läden wie „Tante M“, „Land & Schmecker“ und Co. geht’s vorerst weiter wie bisher.
Christian Wenzler, der zusammen mit seiner Frau Nadine in Trillfingen den an sieben Tagen zwischen 5 und 23 Uhr geöffneten Dorfladen „Land & Schmecker“ betreibt, geht von nichts anderem aus.
Ähnlich sieht es Cindy Holmberg, Landtagsabgeordnete der Grünen für den Wahlkreis Hechingen-Münsingen. „Es gibt vorerst kein neues Gesetz. Damit bleibt alles wie bisher: Alle digitalen Supermärkte können weiterhin 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche öffnen. Ohne Einschränkung“, schreibt sie in einer Pressemitteilung.
Ungewissheit und Sorgen unter den Ladenbetreibern
Wie bereits berichtet, bangen die Betreiber von „Tante M.“ und Co. seit Wochen und Monaten um eine Einschränkung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in ihren Läden. Tatsächlich wird derzeit im baden-württembergischen Wirtschaftsministerium an einer Anpassung des Gesetzes gearbeitet, um den Betrieb solcher voll automatisierten Verkaufsstellen klar zu regeln.
Künftig sollen diese sonntags frühestens ab 7 Uhr und spätestens bis 24 Uhr, maximal für acht Stunden geöffnet sein, allerdings unter Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten. Zudem ist die Verkaufsfläche auf 150 Quadratmeter begrenzt.
Dieser Entwurf zur Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes hätte nun an diesem Donnerstag, 11. November, in den Landtag eingebracht werden sollen. Doch Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat den Gesetzesentwurf in einer Kabinettssitzung von der Tagesordnung genommen. Er dürfte somit frühestens zu Beginn des neuen Jahres wieder zu Sprache kommen.
Disput zwischen zwei Landtagsabgeordneten
Der präsidiale Akt Kretschmanns hat allerdings eine gewisse Verwirrung gestiftet und für einen kleinen Schlagabtausch gesorgt. Holmbergs Landtagskollege Manuel Hailfinger (CDU) hat nämlich eine Pressemitteilung zu diesem Vorgang mit der Headline „Kretschmann stoppt Öffnung von personalfreien Tante-M-Läden an Sonntagen“ tituliert.
Cindy Holmberg kritisiert ihren Wahlkreis-Kollegen für diese Wortwahl. „Die Pressemitteilung erweckt gezielt den Eindruck, dass die Läden künftig sonntags nicht mehr geöffnet sein dürfen. Diese Darstellung ist falsch.“
Läden bewegen sich in rechtlicher Grauzone
Tatsächlich bewegen sich die in den vergangenen Jahren vor allem im ländlichen Raum entstandenen „Automatisierten Verkaufsstellen“ mehr oder weniger in einer Grauzone. Eigentlich formuliert das aktuelle Ladenöffnungsgesetz relativ klar, dass Verkaufsstellen „für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden“ an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein müssen.
Das sieht auch Manuel Hailfinger so: „Die Rechtslage ist eindeutig.“ Es ist keine Sonntagsöffnung möglich. Was bisher erfolgt sei, sei lediglich eine „Duldung“ beziehungsweise, kein Einschreiten der Behörden, antwortet er auf Holmbergs Sicht der Dinge. Eine von ihr skizzierte 24/7-Öffnung seien deshalb „Fake-News“.
Das Ladenöffnungsgesetz nimmt zudem den Schutz der Angestellten an Sonn- und Feiertagen in den Blick. Doch wenn gilt es zu schützen, wenn in den Läden sowieso kein Personal arbeitet?, fragt sich nicht nur Christian Wenzler.
Unterschiedliche Meinungen – gleiches Ziel
Ähnlich wie er fürchten auch viele andere Betreiber solcher Läden in der Region bei einer künftigen Einschränkung der Öffnungszeiten starke wirtschaftliche Einbußen. Sie hoffen auf eine Lösung, die ihren Interessen gerecht wird
Auch wenn Cindy Holmberg und Manuel Hailfinger wegen der Kleinsupermärkte einen kleinen Zwist ausfechten, am Ende kämpfen wohl beide für dasselbe Ziel. Es sei in ihrem Interesse, dass ein sinnvolles Gesetz auf den Weg gebracht werde, das lokale Nahversorger rechtlich sicher und zukunftsfest aufstellt, so die Grünen-Abgeordnete. Holmberg: „Momentan ist die Sonntagsöffnung rechtlich nicht stabil – und genau das wollen wir sauber lösen.“
Hailfingers Position hört sich nicht viel anders an: Die derzeitige Regelung müsse den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum eine gute Lebensqualität zu bieten.