Der Blick in den Gerichtssaal von Mosbach Foto: dpa

Aus Eifersucht tötete er seine Frau und den Nachbarn - nun muss ein 51 Jahre alter Mann aus Mosbach für diese beiden Morde lebenslang in Haft.

Aus Eifersucht tötete er seine Frau und den Nachbarn - nun muss ein 51 Jahre alter Mann aus Mosbach für diese beiden Morde lebenslang in Haft.

Mosbach - Wegen Mordes an seiner Ehefrau und ihrem angeblichen Liebhaber ist ein Mann vor dem Landgericht in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. „Es spielt keine Rolle, ob nun zwischen der Ehefrau und dem Nachbarn ein Verhältnis bestand oder nicht“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Die Kammer folgte mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte hatte die Tat vom Februar zwar gestanden, aber immer wieder versucht, sie zu rechtfertigen. Noch kurz vor dem Urteil ließ er Tonaufnahmen abspielen, die aus seiner Sicht bewiesen, dass seine Frau und der Nachbar ein Verhältnis hatten. Der Angeklagte erstach nach einem Streit zunächst seine Ehefrau. Als der Nachbar klingelte, tötete er auch ihn.

Staatsanwalt: Nachbarn "niedergemetzelt"

Der Staatsanwalt sagte: „Wie man einen Kühlschrank zum Sperrgut gibt, so entledigte er sich seiner Ehefrau.“ Den Mann habe er „niedergemetzelt“. Seine Frau habe der 51-Jährige als seinen Besitz angesehen. „Er hasste sie dafür, was sie ihm vermeintlich angetan hatte.“ Es sei der Gipfel des Zynismus, dass die Frau ihren Tod aus Sicht des Mannes selbst verschuldet habe. „Er machte sich zum Richter in seiner eigenen Sache - und zum Henker.“

Die Kammer folgte mit ihrem Urteil der Forderung der Anklagebehörde. Sie sah auch eine besondere schwere der Schuld, das bedeutet, dass der Mann nicht die Möglichkeit hat, bereits nach 15 Jahren auf Bewährung freizukommen.

Die Verteidigung wertete das Verbrechen als zweifachen Totschlag. „Ich bin überzeugt, dass die Tat nicht einem Plan entsprungen ist“, sagte der Anwalt des Angeklagten. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht.

Der Prozess verlief sehr emotional. Am ersten Verhandlungstag attackierte die Ehefrau des Ermordeten den Angeklagten. Sie musste von Justizbeamten aus dem Raum gebracht werden, nachdem sie mit ihren Händen auf ihn eingeschlagen hatte. Der Sohn des Angeklagten schilderte seinen Vater als aggressiv und brutal. Er habe die Mutter oft bedroht und beschimpft. „Ich schneide dir die Kehle auf“, habe er zu ihr gesagt.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Mann zwar als narzisstisch beschrieben, sah aber keine ins Krankhafte verschobene Persönlichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.